Traum Villa mit Meerblick in Didim Nahe Kusadasi & Bodrum Türkei Ägäis
310.000 €
- Art Kaufen
- Lage Ausland
- Verfügbar ab April 2024
- Online-Besichtigung Möglich
Beschreibung
☑️Unsere Villa mit herrlichem Meerblick und Pool im Villenviertel von Hisar,
☑️5 Zimmer Villa, offene Küche + Kellersauna, Türkisches Bad und Sport- oder Kinosaal
☑️Kellergeschoss
☑️Erdgeschoss 40 m2 Wohnzimmer, Küche, Poolblick – großer Flur, Badezimmer, WC – 15 m2 Schlafzimmer,
☑️1. Etage 26 m2 Schlafzimmer mit eigenem Bad und Balkon - 16 m2 Schlafzimmer - 22 m2 Schlafzimmer - Gemeinschaftsbad im Flur, WC - m2 vorderer Balkon
☑️2. Die erste Etage ist nur ein Terrassenbereich und Sie können ihn auf einer Fläche von 60 m² mit vollem Meerblick nach Belieben nutzen.
☑️BBQ-Bereich im Garten - 22 m2 Poolbereich,
☑️ Da die Villa hoch oben auf dem Hügel liegt, wird Ihre Sicht nie versperrt werden
☑️Der Keller unserer Villa besteht vollständig aus Vorhangbeton und entspricht vollständig den Vorschriften.
☑️Baualter 2024
☑️Ost-Südwest-Ausrichtung
☑️zentrales Klimaanlagen-Anschlusssystem
☑️Speicherwand für Ihre Fotos im Flur
☑️Sie können den Keller Ihrer Villa als Kino nutzen, eine Bar in der Ecke bauen, ihn als Fitnessstudio nutzen oder sogar den Billardtisch aufstellen, von dem Sie schon immer geträumt haben.
Didim ist eine Stadt im gleichnamigen Ilçe (Landkreis) der türkischen Provinz Aydın und gleichzeitig ein Stadtbezirk der 2012 geschaffenen Büyükşehir belediyesi Aydın (Großstadtgemeinde/Metropolprovinz). Sie liegt an der türkischen Ägäisküste, etwa 200 km südlich von İzmir.
In der Antike befand sich hier die Stadt Didyma mit einem bedeutenden Orakelheiligtum des Gottes Apollon. Der Apollontempel zählt heute zu den am besten erhaltenen Großbauten des Altertums.
Die heutige Stadt Didim wurde nach dem Erdbeben von 1955 gegründet. Dabei wurde der Name des antiken Didyma übernommen.
Seit 1995 besteht eine Gemeindepartnerschaft mit dem hessischen Laubach.
Anbei ein Link von Didim und Akbük
https://youtu.be/Hj40rDdo1us
BEI BEDARF WERDEN WIR, VON DEN VERHANDLUNGEN BIS ZUR ABWIKLUNG DES KAUFES, ÜBERSCHREIBUNG DER IMMOBILIE, BEI DEN BEHÖRDENGÄNGEN UND EINRICHTUNG IHRER IMMOBILIE, BEGLEITENT AN IHRER SEITE SEIN!
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WhatsApp Nr. +90 5442904771
"Durch permanente Währungsschwankungen zwischen den Euro und der Türkischen Lira, kann auch der Verkaufspreis in Euro immer wieder mal steigen oder fallen, da viele unserer Kunden den Verkaufspreis in Türkischer Lira angeben, aus dem Grund gleichen wir die Preise dementsprechend immer wieder neu an, bei der Angleichung haben wir kein Einfluss, die Angleichung wird ausschließlich von dem Verkäufer vorgenommen"
08. 8
Rechtliche Angaben
MERT REAL ESTATE
Ansprechpartner: Ilker Okulan
Akbük Mh, 5875. Cad.No:6, 09270 Didim
MOBIL: +90 544 290 477 1
E-MAIL: rekli.naluko@gmail.com
Inh. Cavit Mert
Finanzamt Didim
Steuer ID: 6180140082
AGB:
§1
Der Kunde der Firma MERT REAL ESTATE verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch die Firma MERT REAL ESTATE vermittelten Vertrages (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Nutzungsvertrag, Beteiligungsvertrag usw.) eine im Maklervertrag oder in innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen.
Sollte eine solche Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde im Falle des Kaufes bzw. des Verkaufes einer Immobilie eine Provision in Höhe von 2,5 % des Kaufpreises inkl. MwSt. zu zahlen. Eine entsprechende Provision wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Das gilt dann nicht im Verhältnis zum Käufer, wenn die Firma MERT REAL ESTATE als einseitiger Interessenvertreter des Verkäufers tätig ist und keinen Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten abschließt.
Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber/Besteller, – sofern nichts anderen vereinbart ist – eine Provision in Höhe von 2 Monatsmieten zu zahlen, bei einer Buchung von Ferienwohnung oder Ferienhaus unter 6 Monaten, ist eine Macklergebühr von 15% der ausgemachten gesamtmiete vom Vermieter und Mieter zu entrichten. Durch die Neufassung des WoVermG wird üblicherweise der Vermieter der Auftraggeber der Firma MERT REAL ESTATE sein.
§2
Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig und zahlbar. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 3 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.
§3
Alle unterbreiteten Angebote der Firma MERT REAL ESTATE sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Angaben zu den zu vermittelnden Objekten basieren auf Angaben von Dritten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernimmt die Firma MERT REAL ESTATE keine Gewähr oder Haftung. Die Firma MERT REAL ESTATE ist nicht verpflichtet, die Angaben, die sie von Dritten erhält, zu überprüfen. Ihr ist dieses aufgrund der Vielzahl der zu betreuenden Objekte auch nicht möglich.
§4
Die durch die Firma MERT REAL ESTATE übermittelten Daten und Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, diese sind von ihm vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die Firma MERT REAL ESTATE gestattet. Die Firma MERT REAL ESTATE verpflichtet sich, sämtliche Daten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erhält, insbesondere die persönlichen Daten der Kunden, vertraulich zu behandeln. Die Firma MERT REAL ESTATE weist darauf hin, dass sämtliche Daten in der Datenverarbeitung gespeichert und aufbewahrt bleiben.
§5
Kommt es infolge der Weitergabe der Daten und Information zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter, so haftet der Kunde der Firma MERT REAL ESTATE auf Schadenersatz in Höhe der Provision.
§6
Der Firma MERT REAL ESTATE steht die vereinbarte Provision auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt (z.B. Kauf anstatt Miete oder Miete anstatt Kauf oder Erbpacht anstatt Kauf usw.). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll.
§7
Die Firma MERT REAL ESTATE schränkt ihre Haftung nach den folgenden Regelungen ein: Die gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Firma MERT REAL ESTATE, einem gesetzlichen Vertretern oder einem Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Firma MERT REAL ESTATE, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, gelten uneingeschränkt.
Die Firma MERT REAL ESTATE haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Das Gleiche gilt, wenn dem Auftraggeber Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Die Firma MERT REAL ESTATE haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung der Firma MERT REAL ESTATE ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Die Firma MERT REAL ESTATE überprüft die Bonität der nachgewiesenen/vermittelten Partei nicht und übernehmen deshalb auch keine Haftung dafür.
§8
Die Firma MERT REAL ESTATE wird in der Regel auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig, es sei denn es ist ausdrücklich eine einseitige Interessenvertretung vereinbart oder angezeigt.
§9
Der Kunde verpflichtet sich, die Firma MERT REAL ESTATE umgehend zu informieren, wenn er seine Kauf- bzw. Verkaufs- und/oder Vermiet- bzw. Anmietabsicht aufgibt. Für den Fall, dass der Verkäufer einer Immobilie unter Umgehung der Firma MERT REAL ESTATE das Objekt an einen Dritten veräußert und er zuvor an die Firma MERT REAL ESTATE einen Makleralleinauftrag erteilt hat, so verpflichtet sich der Verkäufer einen pauschalierten Aufwendungs- und Schadenersatz in Höhe von 10 % der vereinbarten Provision zu zahlen. Dem Kunden bleibt es hierbei unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wie es auch der Firma MERT REAL ESTATE unbenommen ist, einen höheren Schaden nachzuweisen.
§10
Die Firma MERT REAL ESTATE hat gegen den Kunden einen Anspruch auf Auskunft, mit wem und zu welchen Konditionen der Kauf-/Mietvertrag abgeschlossen worden ist, der ursprünglich Gegenstand des mit der Firma MERT REAL ESTATE abgeschlossenen Vertrages war, um die eigenen Vergütungsansprüche überprüfen zu können.
§11
Die Firma MERT REAL ESTATE und ihr Kunde sind sich darüber einig, dass Erfüllungsort und Gerichtstand, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Firma MERT REAL ESTATE in Didim ist.