Kapitalanlager / Investoren - aufgepasst - vermietete ETW - 84 qm - EG - mit Terrasse- Berlin-Britz
270.000 €
- Wohnfläche 84 m²
- Zimmer 3,5
- Schlafzimmer 2
- Badezimmer 1
- Wohnungstyp Etagenwohnung
- Baujahr 1989
- Hausgeld 299 €
- Provision Mit Provision
- Terrasse
- Keller
- Aktuell vermietet
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht eine attraktive Eigentumswohnung in begehrter Lage von Berlin-Britz.
Bei der zum Verkauf stehenden Immobilie handelt es sich um eine komfortable Eigentumswohnung (ETW) im beliebten Stadtteil Berlin-Britz, welcher sich durch seine ruhige, grüne Umgebung und gleichzeitig hervorragende Anbindung an das Stadtzentrum auszeichnet.
Die Wohnung befindet sich in einer gepflegten Wohnanlage in Toplage und überzeugt durch ihren durchdachten Grundriss sowie großzügige Außenflächen.
Die Gesamtwohnfläche der ETW beträgt ca. 84 m² und verteilt sich auf drei und halb helle Zimmer, eine Küche, ein modernes Bad, einen Wintergarten sowie ein weiteres Highlight: eine große Terrasse mit angrenzendem Außenbereich, die Ihnen im Erdgeschoss eine außergewöhnlich angenehme Nutzung im Freien ermöglicht – ideal zum Entspannen, Gärtnern oder geselligen Beisammensein.
Die ETW wurde etwa im Jahr 1989 errichtet und im Laufe der Jahre regelmäßig renoviert, instandgesetzt und in Teilen modernisiert. Dabei wurden Maßnahmen vorgenommen, um den Wohnkomfort und den baulichen Zustand zeitgemäß zu erhalten.
Die Wohnung bietet somit nicht nur eine durchdachte Raumaufteilung, sondern auch ein hohes Maß an Lebensqualität – perfekt für Eigennutzer oder Kapitalanleger, die Wert auf eine gefragte Wohnlage und eine wohnliche Atmosphäre legen.
Das ETW generiert aktuell eine JNKM (ist) p.a. von ca. 8.028,-€.
Gern stehen wir Ihnen für weitere Informationen oder einen Besichtigungstermin zur Verfügung.
# Ausstattung
- 859 qm Grundstück
- EG - ETW
- ca. 84 qm
- 3,5 Zimmer
- Terrasse
- Wintergarten
- Keller
- Parkplatz
- gepflasterter Weg
- Satellitenanlage
- Türsprechanlage
- Fliesen
- Laminat
- Gas / Ölzentralheizung
- Kunststofffenster- zweifach
- öff. Kanal.
- öff. Wasser
- Glasfaser vorhanden
# Weitere Angaben
Objektzustand: modernisiert
Qualität der Ausstattung: Standard
Käuferprovision: 3,57 % inkl. 19 MWST
# Lagebeschreibung
Die Immobilie befindet sich im südlichen Berliner Stadtteil Britz, einem beliebten Teil des Bezirks Neukölln, der sich durch eine angenehme Mischung aus urbanem Leben und grüner Umgebung auszeichnet. Die ETW liegt in einer ruhigen, gepflegten Wohngegend mit überwiegend gewachsener Nachbarschaftsbebauung und guter Infrastruktur.
In unmittelbarer Umgebung finden sich zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten, Schulen sowie medizinische Versorgungseinrichtungen – alles bequem fußläufig oder mit dem Fahrrad erreichbar. Auch gastronomisch hat Britz einiges zu bieten, mit gemütlichen Cafés und internationalen Restaurants.
Die Verkehrsanbindung ist hervorragend: Der öffentliche Nahverkehr (u. a. Buslinien und die U-Bahnlinie U7) ist gut erreichbar, ebenso wie die Stadtautobahn A100, die eine zügige Anbindung in die Berliner City sowie in andere Stadtteile ermöglicht.
Zudem punktet die Lage durch ihre Nähe zu mehreren Naherholungsgebieten – wie dem Britzer Garten, dem Tempelhofer Feld oder den Parkanlagen rund um den Teltowkanal – die zum Entspannen, Spazierengehen oder Sporttreiben einladen.
ÖPNV:
8.8 km - Flughafen Flughafen
1.9 km - Autobahnauffahrt
266 m - Bahnhof Britz-Süd
31 m - Bus Grüner Weg/Gutschmidtstraße
3.6 km - Straßenbahn Mühlbergstraße
261 m - U7 Britz-Süd
Nächstgelegene Supermärkte:
263 m - Kaufland
351 m - Supermarkt, Russia
389 m- ALDI Nord
717 m - Lebensmittelgeschäft, EFE Backshop
718 m- Edeka
Nächstgelegene Kita, Schulen:
364 m-Kindergarten, Kita Erdmännchen
371 m-Kindergarten, Kath. Kita Bruder Klaus
488 m- Kindergarten, Kindertagesstätte Grüner Weg
525 m-Schule, Bruno-Taut-Schule
643 m-Schule, August-Heyn-Gartenarbeitsschule Neukölln
Nächstgelegene - Ärzte, Krankenhaus & Apotheken:
274 m-Apotheke, Gerhart-Hauptmann-Apotheke
324 m-Apotheke, Hausapotheke - Vivantes Klinikum Neukölln
348 m-Doktor, Kormoranweg 31
504 m-Krankenhaus, Ida-Wolff-Krankenhaus
510 m-Krankenhaus, Vivantes Klinikum - Neukölln
# Sonstiges
Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die Informationen stammen vom Verkäufer bzw. Eigentümer; es wird keine Haftung übernommen. Das Exposé dient lediglich als Vorinformation, Rechtsgrundlage ist allein der notariell beurkundete Kauf-/Mietvertrag. Das Angebot ist provisionspflichtig und zahlbar bei Beurkundung des Kauf-/Mietvertrages. Eine Weitergabe des Angebotes an Dritte und jegliche Veröffentlichung bedarf unserer Zustimmung und unterbindet nicht unseren Provisionsanspruch bei Zustandekommen eines Vertrages.Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns Schadenersatz bis zur Höhe der Provisionsansprüche ausdrücklich vor. Quelle Kartenmaterial: „©Open StreetMap-Mitwirkende“. Der Eigentümer wurde zur Vorlage des Energieausweises aufgefordert.
# Energie
Energieausweis: Energieverbrauchsausweis
Wesentliche Energieträger: GAS
Energieverbrauch: 165 kWh(m²*a)
Energieeffizienzklasse: F
Gültig bis: 2028-09-12
Baujahr (gemäß Energieausweis): 2018
Heizungsart: Zentralheizung
Wesentliche Energieträger: Gas
Anbieter-Objekt-ID: AM-1006
Rechtliche Angaben
Berlin Brandenburg Gold Immobilien
Einzelunternehmen
Transvaalstraße 12, 13351 Berlin Steuernummer: 23/201/05314
Umsatzsteuernummer wird nachgereicht, die Steuerberater im Urlaub ist.
Gebührenfestsetzung
Für die Erlaubnis wird die folgende Gebühr festgesetzt (§§ 1 und 2 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge in Verbindung mit § 1 der Verwaltungsgebührenordnung und der Tarifstelle 2246 der Anlage - Gebührenverzeichnis): 310,28 €
Die Gebühr ist bezahlt.
IV.
Auflagen
Die Erlaubnis wird mit folgenden Auflagen erteilt:
V.
Rechtsbehelfsbelehrung
Wegen der mit der Erlaubnis etwa verbundenen Auflagen sowie gegen die Festsetzung der Verwaltungsgebühr ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides bei dem Bezirksamt Mitte von Berlin, Ordnungsamt, Karl- Marx-Allee, 10178 Berlin, zu erheben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der
Widerspruch innerhalb dieser Frist eingegangen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Zergiebel
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Allgemeine Hinweise:
Die Erlaubnis ist gültig im Bundesgebiet und berechtigt zur Ausübung der im Bescheid
genannten Tätigkeiten.
Der Beginn der Gewerbeausübung sowie der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle sind unverzüglich der örtlich zuständigen Behörde (das ist in Berlin die für Wirtschaft zuständige Abteilung des betreffenden Bezirksamtes) anzuzeigen (§ 14 GewO), in deren Bezirk die Tätigkeit aufgenommen wird. Dies gilt auch für eine Beendigung des Betriebs. Eine entsprechende Gewerbeabmeldung führt nicht zum Erlöschen der Erlaubnis. Die Pflicht zur Gewerbeanzeige entfällt weder durch die Erteilung der Erlaubnis noch durch die Eintragung in ein Register (z.B. Handelsregister).
Durch diese Erlaubnis werden nach anderen Vorschriften erforderliche Auflagen oder Bedingungen anderer Behörden oder anderer Dienststellen sowie Rechte Dritter nicht
berührt.
Die Erlaubnis berechtigt nicht zur Ausübung von Tätigkeiten, die dem Regelungsgehalt des § 34i Abs. 1 GewO unterliegen (gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen), für die eine gesonderte Erlaubnis zu
beantragen ist.
Zudem unterliegt die Vermittlung von Nachrangdarlehen und partiarischen Darlehen seit dem in Kraft treten des Kleinanlegerschutzgesetzes vom 03.07.2015 der Erlaubnispflicht nach § 34f Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 GewO.
Besondere Hinweise:
für Gewerbetreibende im Sinne von § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO (Immobilienmakler) und/oder § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO (Wohnimmobilienverwalter)
Gewerbetreibende mit einer Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO (Immobilienmakler) und/oder § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO (Wohnimmobilienverwalter) müssen sich in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren weiterbilden. Ist der Gewerbetreibende eine juristische Person, obliegt die Weiterbildungspflicht grundsätzlich allen gesetzlichen Vertretern.
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Darüber hinaus unterliegen die unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit
mitwirkenden Beschäftigen der Weiterbildungspflicht. Nicht der Weiterbildungspflicht
unterfallen Beschäftigte, die rein interne Tätigkeiten ohne Bezug zu erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ausüben, z. B. Sekretariatsaufgaben, Tätigkeiten in der Buchhaltung oder Personalabteilung. Ist eine natürliche Person als Gewerbetreibender oder gesetzlicher
Vertreter einer juristischen Person selbst unmittelbar mit der Durchführung der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten befasst, ist eine Delegation der Weiterbildungspflicht auf
nachgeordnete Beschäftigte nicht zulässig.
für Gewerbetreibende im Sinne von § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO
Der Versicherungsschutz ist während der gesamten Tätigkeit aufrecht zu erhalten. Wird der Haftpflichtversicherungsvertrag beendet, ist der Erlaubnisbehörde unverzüglich der Abschluss einer neuen Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Ohne diesen Nachweis wird die vorliegende Erlaubnis widerrufen, es sei denn der/die
Erlaubnisinhaber/in verzichtet auf die Erlaubnis.
für Gewerbetreibende im Sinne von § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO (Bauträger und Baubetreuer)
Nach § 16 der Makler und Bauträgerverordnung (MaBV) hat der Gewerbetreibende auf seine Kosten die Einhaltung der sich aus den §§ 2 bis 14 MaBV ergebenden Verpflichtungen für jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen und der zuständigen Behörde den Prüfungsbericht bis spätestens zum 31. Dezember des darauf folgenden Jahres zu übermitteln. Wer geeigneter Prüfer ist, ergibt sich aus § 16
Abs. 3 MaBV.
Der Prüfungsbericht muss die erforderlichen Aussagen über Art, Umfang und Durchführung der unter § 34 c GewO fallenden Geschäfte und ferner eine Erklärung darüber enthalten, ob der Gewerbetreibende oder sein Beauftragter die erforderlichen Nachweise und die geforderten Auskünfte erbracht hat. Ferner ist ein Vermerk darüber
notwendig, ob Vollständigkeitserklärungen abgegeben worden sind. Der Bericht muss außerdem einen Vermerk darüber enthalten, ob Verstöße des Gewerbetreibenden
festgestellt worden sind. Der Prüfer hat den Vermerk mit Angabe von Ort und Datum zu
unterzeichnen. Soweit die Prüfung sich auf Zweigniederlassungen erstreckt, muss auch
darüber eine entsprechende Aussage aufgenommen werden.
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Sollten in dem betreffenden Kalenderjahr keine Vorgänge angefallen sein, welche eine der in den §§ 2 bis 14 MaBV bezeichneten Pflichten auslösen könnten, genügt eine entsprechende schriftliche Erklärung (Negativerklärung) des Gewerbetreibenden, die der
örtlich zuständigen Behörde bis spätestens 31. Dezember des darauf folgenden Jahres
zu übermitteln ist.
Nach § 18 Nr. 12 MaBV in Verbindung mit § 144 Abs. 2 Nr. 6 GewO handelt
ordnungswidrig, wer entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 1oder 2 MaBV einen Prüfungsbericht nicht,
nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig oder eine dort genannte Erklärung
nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig vorlegt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer
Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet werden.