Unimog 421 Cabrio mit Welte Forstausrüstung
VB
- Art Agrarfahrzeuge
Beschreibung
!!! Emails werden leider Automatisch gelöscht !!!
Neuzugang.
Unimog 421 Cabrio aus Erstzulassung 1969
Motor 33 KW
Gesamtgewicht 3500 KG
Welte Forstausrüstung / Manuell gesteuert
Zapfwelle vorne und hinten
Anbauplatte vorne
Servolenkung
6 x Bordwände
3 Seiten Kipper
gegen Aufpreis mit neuen Agrar Breitreifen
Tüv bis 01.2025
Wir bekommen demnächst weitere Forst Unimog und MB Trac
Kontakt nur Telefonisch unter 0170-5729733 von Montag bis Freitag 7.00-17.00 Uhr
Rechtliche Angaben
Impressum:
FD Nutzfahrzeuge
Handel mit Nutzfahrzeugen
Franz Donnerbauer (Geschäftsinhaber)
Heldengut 29
94146 Hinterschmiding
Telefonischer Kontakt: 0170-5729733 bis 17.00 Uhr
eMail: fdunimo@web.de
Umsatzsteuernummer: DE22688973
Achtung: Der Verkauf unserer Artikel erfolgt ausschließlich nur an Handel und Gewerbetreibende. Alle Preis sind Brutto incl. Mwst falls nicht anders angegeben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
FD Nutzfahrzeuge Franz Donnerbauer
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung von gebrauchten Nutzfahrzeugen und gebrauchten Fahrzeugersatzteilen durch FD Nutzfahrzeuge, Inhaber Franz Donnerbauer, Heldengut 29, 94146 Hinterschmiding an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich rechtliche Sondervermögen (im Folgenden „Kunden“ genannt). Die widerspruchslose Entgegennahme dieser Bedingungen gilt als deren Anerkennung. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich von uns anerkannt wurden. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Für jeden Vertrag ist der Stand der AGB am Datum seines Abschlusses maßgebend.
1.2. Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen uns und unseren Kunden getroffen werden, sind nur wirksam, wenn sie in Textform niedergelegt sind. Entsprechendes gilt für Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen allein durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung zustande. Das Gleiche gilt für Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden.
2.2. Bestellungen des Kunden (auch mündlich, telefonisch, über Onlineverkaufsplattformen oder per Email) sind für diesen gemäß § 145 BGB bindend und können von uns innerhalb von vierzehn Tagen angenommen werden. Eine Lieferung innerhalb dieser Frist steht der Annahme gleich.
2.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Korrespondenz (auch Auftragsbestätigungen) per E-Mail geführt wird. Er kennt das damit verbundene Risiko und wird sich im Zweifel telefonisch vergewissern, ob eine E-Mail tatsächlich von uns stammt oder den Empfänger erreicht hat.
3. Vertragsgegenstand und Prüfpflicht
3.1. Der Verkauf gebrauchter Nutzfahrzeuge erfolgt ausschließlich als Teileträger zum Ausschlachten.
3.2. Eine Hauptuntersuchung wird von uns nicht durchgeführt oder veranlasst. Eine Prüfbescheinigung oder ein Untersuchungsbericht sind daher nicht vertragsgegenständlich.
3.3. Betriebsstunden und Kilometerstand werden von uns abgelesen und dokumentiert. Dies ist aber keine Zusicherung einer Eigenschaft. Gleiches gilt für Ausstattung und Zubehör.
3.4.Besichtigungen sind nur nach vorheriger Anmeldung und Absprache möglich.Der Kunde hat die Kaufsache unverzüglich nach Erhalt auf Vertragsmäßigkeit zu überprüfen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4. 1. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde ist, gelten die in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise “frei Haus” einschließlich normaler Verladung. Die Kosten der Verpackung und des Transports sind darin enthalten.
4.2. Bei den von uns angegebenen Preisen handelt es sich um Bruttopreise. Die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe sowie in der Regel die Versandkosten sind enthalten.
4.3. Die Versandkosten trägt der Kunde nur, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart wurde.
4.4. Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist der Bruttorechnungsbetrag ohne Abzug bei Erhalt der Rechnung fällig und innerhalb von vierzehn Kalendertagen nach dem Rechnungsdatum zu zahlen.
4.5. Zahlt der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, kommt er gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB auch ohne Mahnung in Verzug.
4.6. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden werden auf unsere Entgeltforderung Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet sowie eine Kostenpauschale in Höhe von 40,00 €.
4.7. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
4.8. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Wechsel und Schecks werden nicht angenommen.
4.9. Aufrechnung und Zurückbehaltung gegenüber unseren Forderungen sind dem Kunden nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung unsererseits Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.
4.10. Uns stehen die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte in vollem Umfang zu. Wir sind berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem Kaufvertrag auch ohne Einwilligung des Kunden abzutreten.
5. Lieferzeit
5.1. Die für Lieferungen durch uns geltenden Lieferfristen werden dem Kunden in der Auftragsbestätigung mitgeteilt. In Fällen, in denen der Kunden keine Auftragsbestätigung erhält oder in einer solchen die Lieferfrist nicht mitgeteilt wird, gilt als Lieferfrist eine Lieferfrist von vier Wochen ab Zahlung des vereinbarten Preises als vereinbart.
5.2. Die Lieferzeit ist eingehalten mit der Anzeige der Versandbereitschaft oder der Absendung der Ware. Die Mitteilung per E-Mail ist dabei ausreichend.
5.3. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
6. Gefahrübergang
6.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstands geht im Zeitpunkt der Abholung auf den Kunden über. Wenn wir auf Wunsch des Kunden die Lieferung übernehmen, geht die Gefahr bei Beginn der Verladung auf das Transportmittel bzw. Übergabe an einen Frachtführer über. Eine Verweigerung der Annahme befreit den Kunden nicht.
6.2. Verzögern sich oder unterbleiben der Versand oder die Abnahme infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir ihm Versandbereitschaft/Bereitstellung angezeigt haben.
6.3. Im Falle der Nichtabnahme des Kaufgegenstandes aus Gründen, deren Ursachen nicht bei uns liegen, um mehr als zwei Wochen nach dem angegebenen Bereitstellungstermin oder, wenn Lieferung durch uns vereinbart wurde, nach Anzeige der Versandbereitschaft, sind wir berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 15% des Bruttokaufpreises zu verlangen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Uns ist der Nachweis gestattet, dass ein wesentlich höherer Schaden entstanden ist.
7. Liefervorbehalt
Uns bleibt die Einrede nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung vorbehalten. In diesem Fall werden wir unseren Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der bestellten Vertragsware informieren und im Falle des Rücktritts eine etwa schon erbrachte Gegenleistung ohne schuldhaftes Zögern erstatten.
8. Gewährleistungsausschluss
Die Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten unsererseits oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Möglicherweise gegen Dritte noch bestehende Ansprüche aus Sachmängelhaftung werden hiermit von uns an den Kunden abgetreten.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren (im Folgenden „Vorbehaltsware“ genannt) bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch bezüglich etwaiger Saldenforderungen vor, auch wenn vom Kunden Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Der Übergang des Eigentums auf den Kunden erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises. Bei Pflichtverletzung durch unseren Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Unser Kunde ist zur Herausgabe der gelieferten Ware verpflichtet. In unserem Herausgabeverlangen liegt keine Rücktrittserklärung, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
9.2. Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
9.3. Vermischt der Kunde die Vorbehaltsware mit anderen Waren, die nicht in unserem Eigentum stehen, so steht uns das Miteigentum an den gemischten Waren in dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu der Summe der Rechnung der anderen fremden Waren zu. Unser Kunde verwahrt diese vermischte Ware unentgeltlich für uns.
9.4. Unser Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen veräußern und nur, solange er nicht im Verzug ist. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur unter der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an uns abgetreten. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen Waren, die nicht in unserem Eigentum stehen, veräußert wird, gilt die Abtretung der Forderungen aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.
9.5. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Veräußerung der Vorbehaltsware einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Kunde nicht befugt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass unser Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
9.6. Übersteigt der Wert der für uns bestellten Sicherheiten unsere Forderungen gegenüber unseren Kunden um mehr als 20 %, verpflichten wir uns zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl.
9.7. Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte hat uns unser Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte tatsächlich nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns so entstandenen Ausfall. Ist der Eigentumsvorbehalt oder die Abtretung nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, nicht wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt und der Abtretung in diesem Bereich entsprechende Sicherung als vereinbart. Ist hierbei die Mitwirkung unseres Kunden erforderlich, so hat er alle Maßnahmen zu treffen, die zur Genehmigung und Erhaltung solcher Rechte erforderlich sind.
10. Haftung im Allgemeinen
10.1. Eine Haftung wird nur übernommen, soweit eine solche in diesen Bedingungen geregelt ist. Ausgeschlossen sind insbesondere alle Schadenersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Pflichtverletzungen, Lieferverzögerungen, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung, soweit diese nicht auf eine grob fahrlässige Pflichtverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist, oder eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist.
1.2. Im kaufmännischen Verkehr wird die Haftung ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten durch uns und unserer Erfüllungsgehilfen handelt und wir uns durch Handelsbrauch nicht von der Haftung freizeichnen können. Die Haftung ist begrenzt auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
10.3. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
11. Rücktrittsrecht
11.1. Zahlt der Kunde den vereinbarten Kaufpreis nicht oder nicht vollständig bis spätestens vierzehn Kalendertage nach dem Rechnungsdatum, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dasselbe gilt, wenn er sich im Annahmeverzug befindet.
11.2. Einer Nachfristsetzung durch uns bedarf es nicht.
12. Datenschutz, Bonitätsprüfung
12.1. Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden sich in unserer Datenschutzerklärung unter www.donnerbauer.com.
12.2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir uns bei Banken und Wirtschaftsauskunfteien über ihn und seine finanzielle Situation informieren. Der Kunde erklärt sich auch bereit, auf Verlangen daran mitzuwirken.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1. Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen ist Hinterschmiding Gerichtsstand ist, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung darüber gesetzlich zulässig ist, bei dem für unseren Sitz jeweils örtlich zuständigen Gericht. Verlegt der Kunde nach Vertragsschluss seinen Betriebssitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland oder wird sein Aufenthalt unbekannt, so gilt unser Sitz, soweit gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand.
13.2. Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Falle unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die die Parteien bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen gewährt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmungen bewusst gewesen wäre.
14.2. Informationen nach § 2 Abs. 1 bis 11 und § 4 der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, soweit Verpflichtungen hierzu bestehen und Informationen nach § 5 Telemediengesetz ergeben sich aus den Verträgen oder sind einsehbar über folgende Internetseite: www.donnerbauer.com
Stand: 09/19