UVV Prüfung KFZ Hebebühnen
VB
Beschreibung
Alle Hebebühnen müssen einmal jährlich nach DGUV Grundsatz 308-002 geprüft werden.- auch bekannt als UVV-Prüfung.
Bei der Prüfung Ihrer Hebebühne geht es aber nicht nur um gesetzliche Vorschriften. Ein guter technischer Zustand Ihrer Arbeitsgeräte dient der Arbeitssicherheit und trägt damit zum Wohlergehen Ihrer Mitarbeiter bei.
Außerdem hilft frühzeitig erkannter Verschleiß an den Geräten, kostspielige Reparaturen und Geräteausfälle zu vermeiden - hier kann die regelmäßige UVV-Prüfung Kosten reduzieren.
Damit Sie für noch wichtigere Dinge den Kopf frei haben, übernehmen wir für Sie die Terminüberwachung der jährlich wiederkehrenden Prüfungen und erinnern Sie per Mail oder Telefon an deren Fälligkeit.
Gerne erstellen wir Ihnen auf Anfrage ein Angebot.
Mit freundlichen Grüßen
BAS Prüf-& Schulungszentrum
Rechtliche Angaben
BAS Prüf, & Schulungszentrum
Inh. A.Schacht
Steinhügel 15
34513 Waldeck
Mobil: 0160/97985388
E-Mail: bas-waldeck@gmx.de