Verfügbar!! - Husqvarna Rasentraktor TC112 - NEU!
2.695 €
Versand möglich- Art Gartengeräte
- Farbe Orange
- Zustand Neu
Beschreibung
Das Gerät betriebsbereit und mit Einweisung übergeben.
Sie erhalten eine Rechnung mit voller Garantie auf Ihren Namen
Eine Anlieferung im Umkreis ist möglich.
Mähdeck
TC112 TRAKTOR
Art-Nr.: 970 62 22‑01
Arbeitsbreite 95 cm
Schnitthöhe, max 100 mm
Schnitthöhe, min 25 mm
Stützrolle Nein
Stützräder 2
Emissionen
Abgasemissionen (CO2 EU V)
773 g/kWh
Antriebssystem
Antrieb Dual pedal-operation
Geschwindigkeit, max 9 km/h
Rückwärtsgeschwindigkeit, min-max max 5 km/h
Motor
Hubraum 413 cm³
Motorhersteller Husqvarna
Motor HS 413AE
Nettoleistung bei U/min Energy 8 kW
Nettoleistung bei U/min 2.800 U/min
Zylinder 1
Generator 12 A
Kraftstoffsorte Petrol
Ölfilter Nein
Ausrüstung
Sitz Material PU
Frontschutz Als Zubehör erhältlich
Betriebsstundenzähler Digital
Sitz Rückenlehnenhöhe Mittel
Lenkrad Ergonomisch
Grasfangbox Enthalten
Getriebe
Getriebeart Hydrostatisch
Getriebehersteller Hydro-Gear
Geräuschemissionen
Schallleistungspegel, LWA 97,2 dB(A)
Schalldruckpegel am Ohr der Bedienperson 83 dB(A)
Rechtliche Angaben
Rechtliche Angaben
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Anerkennung der Verkaufs- und Zahlungsbedingungen
Auftragsannahme und Lieferung erfolgt nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen, die durch Auftragserteilung als anerkennt gelten. Abweichungen jeder Art davon bedürfen unter allen Umständern, auch wenn sie im Auftrag des Bestellers genannt sind, einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch uns. Auf den Einwand jeglicher mündlicher Nebenabreden wird vpm Besteller verzichtet.
2. Preise
Unsere verstehen sich ohne Mehrwertsteuer ab unserem Lager, ohne Porto, Rollgeld und Fracht. Die Preise sind für Nachlieferungen unverbindlich. Alle Preise sind freibleibend; es werden nur die am Tag der Lieferung gültigen Preise berechnet. Wir müssen uns in allen Artikeln Zwischenverkauf vorbehalten.
3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt in der Regel ab unserm Lager oder zuständigen Auslieferungslager. Alle Waren reisen auf Gefahr des Empfängers, auch bei Frankokäufen. Transportschäden sind dem jeweiligen Transportunternehmen sofort zu melden (Post, Bahn, Spediteur), da wir die Abwicklung nicht übernehmen können. Lieferschwierigkeiten unserer Vorlieferanten entbinden uns unserer Lieferverpflichtungen. Dem Besteller stehen in diesen Fällen keine Ansprüche auf Schadenersatz wegen Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung zu.
4. Abnahmeverpflichtung
Falls der Besteller mit der rechtzeitigen Abnahme einer Lieferung in Verzug gerät, steht uns frei, entweder einseitig die Erfüllung oder überhaupt die weitere Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Soweit ein Vertrag noch nicht vollständig abgewickelt ist, kann für die Restmenge Vorauszahlung gefordert werden. Ist die termingemäße Fertigstellung der bestellten Ware erfüllt und kann die Abnahme aus irgendwelchen Gründen nicht rechtzeitig erfolgen, so sind wir berechtigt, mit dem Tage der Fertigstellung unsere Rechnung zu erteilen, die bei Fälligkeit unabhängig von der Abnahme, zu bezahlen ist. Bei Waren, die für den Besteller gesondert bestellt werden, sind wir berechtigt, die Kaufsumme als Vorkasse zu berechnen.
5. Zahlung
Unsere Rechnungen sind jeweils ab Rechnungsdatum zu begleichen: innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto, 30 Tagen rein Netto. Bei Zahlungsschwierigkeiten werden Verzugszinsen berechnet, die 2% über dem Landesdiskontsatz liegen. Skonto wird nur dann gewährt, wenn alle vorausgegangenen Lieferungen einwandfrei beglichen wurden.
Bei Wechselzahlung wird kein Skonto gewährt. Schecks und Wechsel werden erst bei Einlösung gutgeschrieben. Alle Zahlungspesen gehen zu Last des Bestellers. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber in Zahlung genommen; bis zu ihrer Einlösung bleiben alle Sicherheiten für uns in Kraft. Kommt der Käufer mit fälligen Teilzahlung in Verzug, so wird unsere Gesamtforderung sofort zur Zahlung fällig, ebenso bei Wechselprotesten alle noch laufenden Wechsel ungeachtet des ursprünglichen Verfalltages.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt solange unser Eigentum, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch einem etwaigen Kontokorrentsaldo bezahlt hat. Die Ware ist vom Käufer gegen Verlust und sonstigen Schaden zu versichern. Er ist verpflichtet Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsware seitens anderer Gläubiger zu melden. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gesichert. Die hierdurch entstehenden Forderungen gelten an uns, bereits bei ihrer Entstehung als abgetreten. Durch Verarbeitung dieser Ware erwirbt der Käufer kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen; die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschließlich für den Verkäufer. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche Umstände erlöschen, so sind sich Verkäufer und Käufer schon jetzt darüber einig, dass das Eigentum Sachen mit der Verarbeitung auf den Verkäufer übergeht, der die Übereignung annimmt. Der Käufer bleibt bei deren unentgeltlicher Verwahrer. Bei der Verarbeitung mit noch im Fremdeigentum stehenden Waren erwirbt der Verkäufer Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der von Verkäufer gelieferten Waren zum Rechnungswert der übrigen Ware. Der Käufer tritt die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Enthält das Verarbeitungsprodukt neben der Vorbehaltsware des Verkäufers nur solche Gegenstände, die entweder dem Käufer gehörten oder aber nur unter dem sogenannten einfachen Eigentumsvorbehalts geliefert worden sind, so tritt der Käufer die gesamte Kaufpreisforderung an den Verkäufer ab. Im anderen Falle, d.h. beim Zusammentreffen der Vorauszessionen an mehrere Lieferanten steht dem Verkäufer ein Bruchteil der Forderungen zu, entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes seiner Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände.
7. Reklamationen
Reklamationen werden nur 8 Tage nach Lieferungserhalt berücksichtigt. Bei berechtigten Reklamationen erfolgt Ersatzlieferung oder Gutschrift nach unserer Wahl. Eigenmächtige Änderungen von Rechnungen oder sonstigen Belegen werden von uns nicht anerkannt und werden bei Zahlung nicht berücksichtigt. Wir haften nur im Rahmen der Gewährleistung unserer Vorlieferanten. Ausgeschlossen sind Ansprüche, die über den unmittelbaren Warenersatz hinausgehen. Die Aufrechnung mit nicht anerkannten Gegenansprüchen irgendwelcher Art ist ausgeschlossen.
8. Rücksendungen
Alle Rücksendungen bedürfen vorheriger Vereinbarung. Die rücksendung hat frei zu erfolgen. Unfreie Lieferungen werden nicht angenommen. Frachtkosten, die dem Kunden entstehen, werden bei berechtigten Reklamationen gutgeschrieben. Für Warenrückgabe berechnen wir eine Einlagerungsgebühr von 15% des Warenwertes. Grundsätzlich kann nur unbeschädigte und original verpackte Ware zurückgenommen werden. Vor Rückgabe der Ware sind wir unbedingt zu unterrichten und ist unser Einverständnis einzuholen.
9. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Lieferungen, sowie für alle hieraus entstehenden Rechtstreitigkeiten auch für Scheck- und Wechselklagen ist Zwickau.
Verantwortlich
Motorgerätetechnik Zwickau
Geschäftsführer/-inhaber: M. Piehler
Crimmitschauer Straße 94
DE 08058 Zwickau ( OT Weißenborn)
Telefon: 0375 / 786286
Telefax: 0375 / 3031700
E-Mail: matthias@mtz-zwickau.de
Internet: https://www.mtz-zwickau.de
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr
Motorgerätetechnik Zwickau
Handelsregister:
USt-IdNr.: DE 290991267
Inhaber: Matthias Piehler