Verleih / Miete-Rinneisen - Abbiegezange 800 mm
VB
Nur AbholungBeschreibung
Rinneisen - Abbiegezange Freund 800 mm
10 € am Tag , ab den 3 Tag 7 € Täglich.
35 € füt Wochentliche Miete (7 Tage)
Lieferung nach Absprache und mit Aufpreis möglich
Technische Daten :
FREUND
Gleitrolle
Kopf aus Temperguss GTW 40
verzinkt
Stahlrohre mit PVC-Griffen
für Rinneisenstärken bis 40 x 8 mm
Rechtliche Angaben
Impressum:
Unternehmen:
Werkzeug und Gerüstverleih Marcus Stötzer
Nauendorfer Straße 20
99887 Herrenhof
E-Mail: verleih.stoetzer@gmail.com
Telefon: 0173/4293002
Vertreter:
Marcus Stötzer
Zahlungsmöglichkeiten:
- Überweisung
- Bar
* gem. § 19 UstG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer erhoben
Lieferung/Abholung:
- Abholung
- Lieferung nur nach Absprache und gegen Aufpreis
AGB’s:
Fälligkeit Kaution:
Die Kaution ist vor Beginn der Mietdauer in bar zu entrichten.
Die Rückerstattung der Kaution erfolgt bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache.
Höhe der Kaution:
Für Werkzeuge: mind. eine Tagesmiete
Für Gerüst: je nach Umfang und Dauer aber mind. 20 % der Gesamtmiete
Mietdauer:
Die Mindestmietdauer beträgt 24 h.
Verlängerung der Mietzeit nur nach Absprache möglich.
Für verspätete Rückgabe wird zum regulären Mietpreis eine Verspätungszuschlag von 25 % erhoben.
Untervermietung:
Eine Vermietung der Mietsache an Dritte durch den Mieter ist nicht gestattet.
Zustand der Mietsache:
Die Mietsache wird betriebsfähig und gereinigt dem Mieter übergeben.
Mängel der Mietsache:
Werden während der Nutzung der Mietsache Mängel oder Beschädigungen festgestellt, ist der Vermieter umgehend davon in Kenntnis zu setzen um weitere Beschädigungen zu verhindern.
Für Schäden durch unsachgemäße Verwendung haftet der Mieter.
Reinigung der Mietsache:
Die Mietsache wird gereinigt und im gleichen Zustand und Umfang wie bei Übergabe zurückgenommen.
Ansonsten fällt eine Reinigungsgebühr in Höhe von 25,00 € an.
Haftung:
Der Mieter verpflichtet sich die jeweiligen Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften für die Mietsache einzuhalten und gegeben falls vorgeschriebene
Schutzkleidung zu tragen.
Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritten, die mit der Nutzung der Mietsache in Zusammenhang stehen.
Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch äußere Einflüsse am Gebrauch der Mietsache gehindert wird.
Verlust der Mietsache:
Bei Verlust der Mietsache haftet der Mieter in vollem Umfang des Wiederbeschaffungswertes.