Verleih von XXL Fussball-Dart und mehr
VB
Beschreibung
Spassfabrik BGL, euer Ansprechpartner für XXL Hüpfburgen und XXL Fussball Module.
Holt euch Euer Angebot für Feiern ,Feste, Veranstaltungen, Geburtstage usw.
Onehundredandeighty!!!
Wer hätte je gedacht, dass Sie diesen Ausruf bei einem Fussballspiel gebrauchen. Bei unserer einzigartigen Attraktion schon! Das Spiel kombiniert Fussball, mit der Wertung und der Scheibe eines Dartboards. Ein weltweit beliebtes Spiel, das Kinder und Erwachsene gleichermaßen anspricht.Wir bieten Ihnen ein einzigartiges Erlebnis mit unserem Fußballdart.
Komfort und Service
Bauen Sie unser Fußballdart innerhalb von 10 Minuten auf. Zum Beispiel während eines Fussball- festes, Kindergeburtstags oder als Teil eines Trainings. Das praktische Klettsystem sorgt dafür, dass die Fussbälle am Dartboard haften bleiben, sodass Sie problemlos die Punkte zählen können. Nachdem ein Spieler seine Bälle geschossen hat, können Sie mit dem mitgelieferten Netz, die Bälle von der Dartscheibe entfernen, damit der folgende Spieler an den Start kann.
Die Dartscheibe wird kompakt als ein Teil geliefert wodurch Sie einfach und komfortable transportierbar ist. Die aufblasbare Konstruktion beinhaltet Gebläse und Erdnägeln.
Abmessung
Länge
4,4m
Breite
3,6m
Höhe
4,2m
Aufbauen / Abbauen
Dauer Aufbau / Abbau:
ca. 10 Minuten
Personen für Aufbau / Abbau:
1 Person
Gebläse:
1x 1,1 kW
Gewicht je Gebläse
Gebläse 1,1 kW = 17 kg
Bei Fragen einfach melden, schaut auch auf unsere anderen Hüpfburgen und Fussball-Elememte.
www.spassfabrik-bgl.de
Rechtliche Angaben
Spassfabrik BGL
Geschäftsführer :Rainer Hoffmann
In der Artenreit 14
83471 Schönau Am Königssee
Tel. 017663110593
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Spassfabrik BGL
1.Der Vermieter ist Spassfabrik BGL, In der Artenreit 14, 83471 Schönau am Königssee.
2.Der Mieter muss volljährig sein und seinen Wohnort in Deutschland haben.
3.Der Mietvertrag kommt mit der Unterschrift des Mieters auf dem Mietvertrag/ Angebot zustande. Der Mieter hat sich mittels Personalausweis zu legitimieren.
4.Reservierungen können telefonisch oder per E-Mail Anfrage vorgenommen werden. Mit der Übersendung oder Aushändigung eines vom Mieter unterzeichneten Angebots wird die Reservierung verbindlich.
5.Der Rechnungsbetrag ist bei Rückgabe in bar zu zahlen. Der Mieter erhält eine Rechnung vom Vermieter.
6.Die Rückgabe des Mietobjektes hat im sauberen, trockenen, funktionstüchtigen, schadenfreien, ordnungsgemäß verpackten Zustand und mit allen vom Vermieter übernommenen Befestigungsmaterialen, Unterlegplanen, Stromkabeln und Teppichen zu erfolgen. Der Zustand des Mietobjektes wird vom Vermieter bei der Rückgabe geprüft.
7.Für Schäden, Diebstahl, Zerstörung und dauerhafter Verschmutzung (Schminke, Farbe, Sohlenabrieb) haftet der Mieter in vollem Umfang. Der Mieter trägt die Kosten für die notwendigen Reparaturen, Intensivreinigung, Wertminderung und sonstigen reparaturbedingten Aufwendungen bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes und 50 Prozent des entgangenen Mietpreises für die Reparaturdauer.
8.Kann der Vermieter bei Rückgabe der Hüpfburg diese nicht sofort auf mögliche Schäden überprüfen, entbindet dies nicht den Mieter von seiner Ersatzpflicht für Schäden die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind. In diesem Fall erfolgt eine Nachberechnung.
9.Verspätete Rückgaben werden gemäß Preisliste nachberechnet.
10.Der Mieter erhält bei der Übergabe eine Einweisung und ein Mängelprotokoll.
11.Bei Starkwind/Sturm ist die Hüpfburg sofort abzubauen.
12.Reklamationen sind unmittelbar nach dem Aufbau telefonisch anzuzeigen.
13.Der Vermieter ist nicht zu einer Ersatzlieferung verpflichtet und haftet nicht für Ausfallkosten. Sofern ein Verschulden des Vermieters vorliegt wird der Mietpreis ersetzt.
14.Mit der Übernahme des Mietobjektes übernimmt der Mieter jede Haftung.
15.Der Vermieter haftet nicht für Sach- und Personenschäden die bei mittelbarer und unmittelbarer Nutzung des Mietobjektes entstehen. Der Mieter hat Aufsichtspflicht!
16.Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen.
17.Dies gilt auch wenn der Vermieter sein Angebot nicht erfüllen kann.