Volkswagen Sharan 1.4 TSI BMT-LIFE-Panorama-Navi-AHK-
9.900 €
- Marke Volkswagen
- Modell Sharan
- Kilometerstand 149.000 km
- Fahrzeugzustand Unbeschädigtes Fahrzeug
- Erstzulassung November 2014
- Kraftstoffart Benzin
- Leistung 150 PS
- Getriebe Manuell
- Fahrzeugtyp Van/Bus
- Anzahl Türen 4/5
- HU bis Januar 2025
- Umweltplakette 4 (Grün)
- Schadstoffklasse Euro5
- Außenfarbe Schwarz
- Material Innenausstattung Stoff
- Anhängerkupplung
- Einparkhilfe
- Leichtmetallfelgen
- Klimaanlage
- Navigationssystem
- Radio/Tuner
- Bluetooth
- Schiebedach/Panoramadach
- Sitzheizung
- Tempomat
- Antiblockiersystem (ABS)
- Scheckheftgepflegt
Beschreibung
VW Sharan Life Ausstattung aus 2.Hand Scheckheft gepflegt.
VERKAUF BEVORZUGT AN HÄNDLER - GEWERBLICHE ODER EXPORT !!!!
BEI PRIVAT KAUF AUFPREIS GARANTIE !!!!!
- Panorama-Schiebedach
- el.Schiebetüren
- abnehmbare AHK
- Klimaautomatik 3 Zonen
- Navigationssystem
- 5 Sitzer
- Außenspiegel elektr.
- Audiosystem RCD 310 MP3 (Radio/CD-Player)
- Sitzheizung
- Tempomat
- Multimediabuchse AUX-IN
- Vorrüstung Mobiltelefon/Handy Plus mit Bluetooth-Schnittstelle
- Multimediabuchse MEDIA-IN
- Navigationsmodul RNS 315 (für Audiosystem RCD 310)
- Geschwindigkeits-Regelanlage (Tempomat)
- Gepäckraum-Abtrennung (Netztrennwand)
- Gepäcksicherungsnetz
- Sitzheizung vorn
- Dachreling silber eloxiert
- Fahrassistenz-System: Parklenkassistent (Park Assist)
- Scheibenwischer mit Regensensor
- Klimaanlage Climatronic 3-Zonen
- Lenkrad (Leder) mit Multifunktion
- LM-Felgen 7,5x18
- Multifunktionsanzeige Plus
- Nebelscheinwerfer mit integriertem Abbiegelicht
- Panorama-Schiebedach elektrisch
- Schiebetüren links und rechts elektr. betätigt
- Seitenairbag hinten
- Sicherheitsgurte hinten außen mit Gurtstraffer
- Sonnenschutzrollo an Türscheiben hinten
- Verglasung hinten abgedunkelt (65 %)
- Vorrüstung Mobiltelefon/Handy Premium mit Bluetooth- Schnittstelle
- Warnanlage für Sicherheitsgurte vorn
- Warnanlage für Sicherheitsgurte hinten
Weitere Ausstattung:
- 5 Sitzer
- Abfallbehälter
- Ablagefächer im Fußraum 2.Sitzreihe
- Ablagetasche an Vordersitzlehnen
- Airbag Beifahrerseite abschaltbar
- Airbag Fahrer-/Beifahrerseite
- Anti-Blockier-System (ABS)
- Antriebs-Schlupfregelung (ASR)
- Antriebsart: Frontantrieb
- Armaturentafel mit Ablagefachdeckel
- Ausstattungs-Paket: BlueMotion Technology
- Ausstattungs-Paket: Licht + Sicht
- Scheibenwischer mit Regensensor,
- Innenspiegel mit Abblendautomatik
- Außenspiegel asphärisch, links
- Außenspiegel elektr. verstell- und heizbar
- Außenspiegel lackiert
- Außentemperaturanzeige
- Blinkleuchte in Außenspiegel integriert
- Chromleisten an Seitenfenstern
- Elektron. Differentialsperre (EDS)
- Elektron. Differentialsperre (XDS)
- Elektron. Stabilitäts-Programm (ESP)
- Fahrassistenz-System: Anhänger-Stabilisierungs-
- Programm
- Fensterheber elektrisch
- Fernbedienung für Zentralverriegelung
- Fußmatten Textil
- Gepäckraumabdeckung / Rollo
- Getriebe 6-Gang
- Handschuhfach abschließbar, beleuchtet und mit
- Kühlfunktion
- Innenraumfilter: Staub- und Pollenfilter mit
- Aktivkohlefilter
- Isofix-Aufnahmen für Kindersitz an Rücksitz
- Karosserie: 4-türig
- Kindersicherung im Fahrgastraum elektr. betätigt
- Klapptische in Fahrer- und Beifahrersitzlehne integriert
- Knieairbag Fahrerseite
- Kopf-Airbag-System vorn und hinten inkl. Seitenairbag
- Leseleuchten vorn und hinten
- Mittelarmlehne vorn
- Motor 1,4 Ltr. - 110 kW 16V TSI (1390 ccm)
- Schadstoffarm nach Abgasnorm Euro 5
- VERKAUF BEVORZUGT AN HÄNDLER - GEWERBLICHE ODER EXPORT !!!!!!!
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- Die Fahrzeugbeschreibung dienst lediglich der allgemeinen Identifizierung des Fahrzeuges und stellt keine Gewährleistung im kaufrechtlichen Sinne dar.Die Angaben erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die gemachten Angaben/ Beschreibungen und Bildern sind unverbindlich und dienen nicht als zugesicherte Eigenschaft.Der Verkäufer übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für Tipp- und Datenübermittlungsfehlern. Ausstattungen sind ggf. gesondert zu prüfen. Änderungen, Zwischenverkauf und Irrtümer vorbehalten.
Van/Kleinbus
Gebrauchtfahrzeug
Hubraum: 1390 cm³
Anzahl der Türen: 4/5 Türen
Anzahl Sitzplätze: 5
Schadstoffklasse: Euro5
Umweltplakette: 4 (Grün)
Anzahl der Fahrzeughalter: 2
HU: 1/2025
Farbe: Schwarz Metallic
Farbe (Hersteller): --
Innenausstattung: Stoff
Farbe der Innenausstattung: Grau
Airbags: Front-, Seiten- und weitere Airbags
Anhängerkupplung: Anhängerkupplung abnehmbar
Schiebetür: Schiebetür beidseitig
Radio: Tuner/Radio
Tagfahrlicht (Art): Tagfahrlicht
Kurvenlicht (Art): Kurvenlicht
Ausstattung
ABS, Abgedunkelte Scheiben, Alarmanlage, Armlehne, Beheizbare Frontscheibe, Berganfahrassistent, Bluetooth, Bordcomputer, CD-Spieler, Dachreling, ESP, Elektr. Fensterheber, Elektr. Seitenspiegel, Elektr. Sitzeinstellung, Elektr. Wegfahrsperre, Gepäckraumabtrennung, Innenspiegel autom. abblendend, Isofix, Lederlenkrad, Leichtmetallfelgen, Lichtsensor, Lordosenstütze, Multifunktionslenkrad, Müdigkeitswarner, Navigationssystem, Nebelscheinwerfer, Notbremsassistent, Panorama-Dach, Regensensor, Reifendruckkontrolle, Scheckheftgepflegt, Servolenkung, Sitzheizung, Sommerreifen, Start/Stopp-Automatik, Traktionskontrolle, USB, Zentralverriegelung
Weitere Informationen bei
Rechtliche Angaben
PRESTIGE AUTOMOBILE
Sommerweg 25
DE-34125 Kassel
eMail: prestige-kassel@mobile.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnr. nach § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE206489050
Vertretungsberechtigt: ERYILMAZ BÜLENT
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (os) bereit,die Sie unter folgendem Link finden:http://ec.europa.eu/odr
Wir raten Ihnen,bezüglich der konkreten Umsetzung der gesetzlichen Anforderung mit Ihrem Rechtsbeistand Kontakt aufzunehmen.
Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen.
I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers.
2. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen bis zwei Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
3. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
II. Fahrzeugbeschreibung:
1.Trotz großer Sorgfalt sind Eingabefehler bezüglich der Fahrzeugbeschreibung möglich.
III. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei der Übergabe des Kaufgegen- standes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unberstritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
IV. Lieferung und Lieferverzug
1.Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2.Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen 2 Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der 10-Tages-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
3.Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Sätze 3 bis 6 dieses Abschnitts.
4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebs- störungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
V. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2.Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
V. Eigentumsvorbehalt
1.Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kauf- vertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeug- briefs dem Verkäufer zu.
2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
VII. Sachmangel
1.Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen und Anhängern unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist oder sich als gewerblicher Unternehmer beim Kauf vorstellt und mit seiner Unterschrift bestätigt, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln für die Beschaffenheit hat keine Garantie und Gewährleistung Ansprüche gegenüber Verkäufer.
2.Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit Zustimmung des Verkäufers an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfernt befindet.
c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
VIII. Haftung
1.1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III abschließend geregelt.
4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
IX.Schiedsgutachterverfahren
(Gilt nur für gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t)
1. Führt der Kfz-Betrieb das Zeichen ?Meisterbetrieb der Kfz-Innung?, können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag ? mit Ausnahme über den Kaufpreis ? die für den Sitz des Verkäufers zuständige Schiedsstelle für das Kfz-Gewerbe oder den Gebrauchtwagenhandel anrufen. Die Anrufung muss schriftlich und unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstandes erfolgen.
2. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
3. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
4. Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird.
5. Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
6. Das Schiedsstellenverfahren ist für den Auftraggeber kostenlos.
IIX. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckförderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.