• Grundstücksart Weitere Grundstücke & Gärten
  • Angebotsart Kaufen
  • Grundstücksfläche 569 m²
  • Verfügbar ab Monat 03
  • Provision Keine zusätzliche Käuferprovision
  • Online-Besichtigung Nicht möglich

Standort

Von - Kleist -Straße, Flur 42 Flurstück 3/338 und Flur 42 Flurstück 3/390, 21337 Niedersachsen - Lüneburg

Beschreibung

Achtung: Ihre Nachfrage wird nur beantwortet, wenn Sie kompletten Namen, Adresse, Telefon und Email angeben. Ohne diese Angaben, keine Antwort.

Auf dem Grundstück sind bereits ab 75.000 Euro Grundschulden eingetragen. Unrealistische Preisangebote bleiben unberücksichtigt und erhalten keine Antwort. Die Hoffnung auf Herrenlosigkeit ist ausgeträumt.

Im Paket sind 2 Wege. Es ist möglich, die Wege jeweils separat zu erwerben. Der Meistbietende gewinnt.

Die Grundstücke waren lange Zeit herrenlos. Ein Privatmann hat sich diese angeeignet und auf einem Internetportal veräußert. Ein Anwohner hat hier mit geboten. War aber nicht erfolgreich. Der letzte Eigentümer hat berichtet, dass 2 Anlieger ein Notwegerecht eingeklagt haben ohne dieses jedoch im Grundbuch eintragen zu lassen. Mithin ist das Grundbuch ohne weitere Belastung.

Die Immobilien der Anlieger sind im Wert stark gemindert, da diese nicht über ein verbrieftes Notwegerecht verfügen. Der/die zukünftige/n Eigentümer hat/haben die Möglichkeit dies mit den übrigen Anliegern entsprechend zu verhandeln.

Es ist nicht sicher, ob die an der Grundstücksgrenze stehenden Garagen auf oder über der Grenze stehen und eine Überbauung auslösen. Das sollte geprüft werden.

Jeder Weg verfügt über jeweils 2 größere Bereiche, in denen früher die Mülltonnen gestanden haben. Diese sind als Parkfläche oder als Standort für Automaten oder Sammelbehälter oder sonstige Gewerke frei und nicht von einem Notwegerecht betroffen. Anwohner dürfen bei einem Notwegerecht nur den Weg begehen, aber nicht befahren oder Ihre Fahrräder, Mülltonnen oder sonstiges dort abstellen. Bebauung oder sonstiges richtet sich nach den ortsüblichen Bau- oder sonstigen Vorschriften.

Ideal ist das Gelände für jemanden, der vor Ort wohnt. Dort Automaten oder Container oder sonstiges aufstellt, da durch diese beiden Wege fast jeder Bewohner des Ortsteils läuft, sofern er von einem Ende zum Anderem will. Mithin mittendrin. Den Anwohnern sollte die Nutzung des Weges erlaubt werden, sofern Sie das Notwegerecht anerkennen und eine angemessene Miete zahlen als auch Ihren Bereich pflegen (Notwegerechtspflicht) und instand halten. Diese sollte dann für jedes Gefährt vom Fahrrad über Auto oder Wohnmobil verhandelt werden. Laufen ja, befahren nein. Auch Mülltrommeln abstellen kostet dann Geld. Wer direkt vor Ort wohnt und ein sehr lukratives Geschäft aufbauen will und mit den entsprechenden Durchsetzungsmöglichen ausgestattet ist, hat hier sicherlich viel Freude.

Mit ausländischen Käufern haben wir kein Problem. Wir haben in Deutschland entsprechende Möglichkeiten und können gegen Kostenerstattung in allen Sprachen den Verkauf abwickeln. 

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