VW Polo 9N Stoßstange Stoßfängerverkleidung hinten 6Q6807417
59 € VB
Nur Abholung- Art Ersatz- & Reparaturteile
Beschreibung
Angeboten wird für einen VW Polo 9N eine gebrauchte Stoßstange Stoßfängerverkleidung hinten mit der OE NR 6Q6807421/417.
Der Artikel ist gebraucht, verstaubt unter Umständen dreckig da es so wie es am Fahrzeug montiert war ungesäubert eingelagert wurde. Kann weitere Lagerspuren wie Kratzer, Verformungen oder sonstige Beschädigungen auch von einem Unfall aufweisen.
Bitte gerne nach weiteren Detailfotos fragen!
Rechtliche Angaben
REMOS GmbH
Sander Straße 19
D-77767 Appenweier
Telefon: +49 (0) 7805 916667-30
Telefax: +49 (0) 7805 916667-99
Handy: +49 (0)171 8665803
info@remos-gmbh.com
Geschäftsführer: Benjamin Reith
USt-IdNr.: DE315302696
Registergericht: Amtsgericht Freiburg i. Br.
HRB 716396
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fa. REMOS GmbH
Sander Straße 19
D-77767 Appenweier
I. Geltungsbereich
1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Fa. REMOS GmbH für den Verkauf und die Lieferung von gebrauchten Fahrzeugersatzteilen.
Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB und Kaufleuten im Sinne des Gesetzes gelten die nachstehenden Bedingungen für die gesamte künftige Geschäftsbeziehung ausdrücklich als vereinbart.
2. Abweichungen, Ergänzungen und Nebenabreden, insbesondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
II. Vertragschluss
Der Vertrag kommt durch Ihre Bestellung online, fernmündlich oder unter Anwesenden sowie die Annahme durch Fa. REMOS GmbH zustande. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Bestätigung derFa. REMOS GmbH oder durch Ausführung der Bestellung.
Angebote von Fa. REMOS GmbH sind stets unverbindlich und freibleibend.
III. Preise
Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstigen Nachlässen. Versandkosten sind im Preis nicht enthalten es sei denn dies ist ausdrücklich in der Beschreibung des Artikels vermerkt.
IV. Zahlungen
1. Zahlungen sind bei Abnahme des Kaufgegenstandes - ohne Skonto oder sonstige Nachlässe sofort bar zu leisten.
2. Zahlungen sind in bar oder per Überweisung zu leisten. Eine andere Zahlungsweise insbesondere die Entgegennahme von Schecks, bedarf einer besonderen Vereinbarung. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein rechtskräftiger Titel vor oder die Gegenforderung ist unbestritten. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es aus Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht.
V. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
VI. Liefer- und Leistungsmodalitäten
Von Fa. REMOS GmbH mündlich genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Fa. REMOS GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Erfüllungsort ist 77767 Appenweier.
Auf Wunsch des Kunden erfolgt nach verbindlicher Bestellung und Anerkennung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen auch Versand an die Adresse des Kunden. Der Versand erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Eine Transportversicherung erfolgt nur ausdrücklich auf Wunsch des Kunden und geht zu seinen Lasten.
Der Kunde hat eventuelle Transportschäden unverzüglich und schriftlich gegenüber Fa. REMOS GmbH und dem Transportunternehmen anzuzeigen. Er hat Fa. REMOS GmbH über sämtlichen Schriftverkehr mit dem Transportunternehmen zu unterrichten.
Die Lieferung von Ersatzteilen, bei denen das Altteil zurückgeschickt werden muss (Austauschteil), erfolgt erst nach Eingang der entsprechenden Kaution. Sendet der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Lieferung auf eigene Kosten das Altteil, nimmt Fa. REMOS GmbH die Kaution in Anspruch. Gleiches gilt, wenn sich das Altteil nicht in einem Zustand befindet, der eine Wiederaufbereitung technisch erlaubt. Nicht „wiederaufbereitbar“ sind z.B. Teile mit Rissen, Brüchen oder Verformungen. Lehnt Fa. REMOS GmbH das Altteil binnen 1 Woche nach Erhalt als nicht „wiederaufbereitbar“ ab, kann der Kunde die Rückabwicklung des Kaufs verlangen. Teilt der Kunde dieses Verlangen nicht binnen 2 Wochen nach Erhalt der Ablehnungserklärung mit, ist Fa. REMOS GmbH berechtigt, die Kaution in Anspruch zu nehmen.
VII. Widerrufsbelehrung
Das nachfolgende Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die von Ihnen bestellte Ware für Ihre eigene gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet werden soll. Das Widerrufsrecht gilt ausschließlich für Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln wie Telefon, Internet, Brief oder E-Mail abgeschlossen werden.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Fa. REMOS GmbH
Sander Straße 19
77767 Appenweier
Telefon: 07805- 916667-30
Telefax: 07805 - 916667-99
Handy: 0171 - 8665803
Ausgenommen vom Widerrufsrecht sind:
- Verschleißteile
- Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden
- Waren, die eindeutig auf die persönlichen Verhältnisse
des Kunden zugeschnitten sind
- Waren, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht zur
Rücksendung geeignet sind
- Bücher und Datenträger
- elektronische Bauteile, Scheiben, Felgen und Reifen.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise, nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie Ihnen im Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurückzuführen ist. Im Falle des Umtausches trägt der Kunde die ihm ggf. entstandenen Montage- und Demontagekosten selbst. Dies gilt auch im Wiederholungsfall. Paketversandfähige Ware ist von Ihnen trocken, d.h. frei von Betriebsmitteln und Betriebsflüssigkeiten zurückzusenden.
Im übrigen können Sie Wertersatzpflicht vermeiden, in dem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung haben Sie die Kosten für die Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Andernfalls ist die Lieferung für Sie kostenfrei zurückzusenden. Nicht paketversandfertige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Für den aus der Rücknahme entstandenen Aufwand erheben wir eine Gebühr für Verwaltung und Wiedereinlagerung in Höhe von 10% des zu erstattenden Betrags bzw. mindestens 5 Euro.
VIII. Leistungsstörungen
Wird oder ist die Lieferung, ausgehend von Fa. REMOS GmbH zu vertretenden Gründen unmöglich, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn und soweit der Schaden von einem gesetzlichen Vertreter oder einem der Erfüllungsgehilfen von Fa. REMOS GmbH oder Fa. REMOS GmbH selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden.
Kommt REMOS GmbH mit der Lieferung in Verzug und ist eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung erfolglos abgelaufen, so kann der Kunde vom Vertrag insoweit zurücktreten, als der Vertrag noch nicht erfüllt ist. Andere Ansprüche, insbesondere wegen Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht, wenn und soweit der Verzug von einem gesetzlichen Vertreter oder von einem Erfüllungsgehilfen von Fa. REMOS GmbH oder Fa. REMOS GmbH selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder wenn von Fa. Markus Noll Automobiltechnik schuldhaft wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden.
IX. Untersuchungs- und Rügepflichten
Sie haben die gelieferte Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt auf Mängel und Fehler, Vollständigkeit sowie Funktionsfähigkeit zu untersuchen. Mängel, insbesondere das Fehlen von Einzelteilen sowie die erhebliche, leicht sichtbare Beschädigung der Ware, sind Fa. REMOS GmbH unverzüglich innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt mittels eingeschriebenen Briefs anzuzeigen. Die Mängelrüge muss eine nach Kräften zu detaillierende Beschreibung der
Mängel beinhalten.
Kommen Sie der Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nach, gilt die gelieferte Ware hinsichtlich des betreffenden Mangels als genehmigt.
X. Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre für Neuware, 1 Jahr für Gebrauchtware und beginnt mit der Übergabe der Ware. In der Zeit werden alle Mängel, die der gesetzlichen Gewährleistungspflicht unterliegen, kostenlos behoben. Ihre Gewährleistungsansprüche sind zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Sollten zwei Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsversuche fehlschlagen, haben Sie nach Ihrer Wahl einen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises. Entscheiden Sie sich für die Wandelung, so erlischt mit Vollzug derselben das Recht des Anwenders zur Nutzung der gelieferten Ware. Für die Dauer der Nutzung ist eine angemessene Nutzungsentschädigung zu zahlen.
Eine über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinaus gehende Garantie ist nicht möglich.
Im Gewährleistungsfall wenden Sie sich bitte an:
Fa. REMOS GmbH
Sander Straße 19
77767 Appenweier
Telefon: 07805- 916667-30
Telefax: 07805 - 916667-99
Handy: 0171 - 8665803
Den Zeitpunkt des Gewährleistungsbeginns weisen Sie bitte durch Kaufbeleg nach.
Bewahren Sie diesen bitte sorgfältig auf. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch und auf mangelhafte oder falsche Pflege zurückzuführen sind. Auch für Artikel die ausdrücklich als defekt angeboten/verkauft wurden, kann keine Gewährleistung übernommen werden. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn Sie nicht den fachgerechten Einbau unter Beachtung der Einbauvorschriften und Wartungsintervalle durch einen KFZ - Meisterbetrieb nachweisen können.
Einbaukosten, Umbaukosten, Kosten für Nutzungsausfall oder andere Kosten werden nicht erstattet.
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass es sich bei allen Autoersatzteilen um Gebrauchtteile aus Unfall- oder Gebrauchtfahrzeugen handelt, die einem unbekannten Verschleiß unterworfen waren und die sich darüber hinaus auch in ungeprüften Zustand befinden. Sofern Kilometerangaben erfolgen, beziehen sich diese immer nur auf den abgelesenen Tachometerstand des Fahrzeugs aus dem das Gebrauchtteil stammt.
Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen, die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, haben rein informativen Charakter. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Hinsichtlich der Art und des Umfangs der Lieferung sind allein die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben ausschlaggebend.
Für gebrauchte Verschleißteile wie Reifen, Bremsen, Lager etc. sowie für elektronische Bauteile übernimmt Fa. REMOS GmbH keine Gewährleistung.
Eine Haftung für Sachmängel ist ausgeschlossen, sofern Sie die Ersatzteile für Ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit erwerben, es sei denn, der Mangel ist Ihnen arglistig verschwiegen worden oder der Kaufsache fehlen ausdrücklich von uns zugesicherte Eigenschaften.
Angaben in Prospekten und sonstigen Unterlagen dienen nur der Produktbeschreibung und stellen keine Eigenschaftszusicherung i.S.d. $$ 434 ff. BGB dar. Zugesicherte Eigenschaften müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart und als solche gekennzeichnet werden.
Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder Qualität- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Käufers insbesondere nicht auf Gewährleistung.
XII. Haftung
Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Fa. REMOS GmbH nur, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen.
Fa. REMOS GmbH haftet für leichte Fahrlässigkeit nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszwecks besondere Bedeutung hat (Kardinalpflicht). In diesem Falle ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung bei Vertragsschluss typischerweise gerechnet werden musste.
Fa. REMOS GmbH haftet weder für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden noch für entgangenen Gewinn. Eventuell entstandene Montage- oder Demontagekosten sind als mittelbarer Schaden nicht ersatzfähig.
Fa. REMOS GmbH haftet für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit nur in dem in Absatz 2 beschriebenen Rahmen.
XIII. Privatsphäre und Datenschutz
Wir verwenden die von Ihnen zum Zwecke der Bestellung der Waren angegebenen Daten (wie z.B. Name, Anschrift, Zahlungsdaten) ausschließlich zur Erfüllung und zur Abwicklung des Vertrags. Wir lassen unsere Waren per Paketdienst, Spedition oder Post liefern. Diese erhalten Kenntnis von Ihren Daten, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Kreditkartenzahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten an unseren Payment – Partner weiter. Im Übrigen werden Ihre Daten gelöscht, sofern Sie eine weitere Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten nicht erwünschen. Sie können die gespeicherten Daten jederzeit bei uns abfragen, ändern oder löschen lassen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen.
XIV. Schlussbestimmungen
Die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, jedoch unter Ausschluss des UN - Kaufrechts.
Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereitgestellt, die Sie unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten mit Unternehmern wird Offenburg als Gerichtsstand vereinbart. Für Kaufverträge mit Verbrauchern nach §§ 474 ff. BGB gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Erklärungen von Vertretern oder Hilfspersonen von Fa. REMOS GmbH sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Fa. REMOS GmbH verbindlich. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.
Ist eine Bestimmung in den vorliegenden AGB unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Enthalten die vorliegenden AGB eine Lücke, soll eine Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
Für den Verkauf der Fahrzeugteile gelten die vorliegenden AGB. Sofern der Anwender ebenfalls AGB verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Sofern die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fa. REMOS GmbH und Ihnen sich inhaltlich decken, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender einzelner Regelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Anwenders Regelungen enthalten, die in diesen AGB von Fa. REMOS GmbH nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Anwenders nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Regelungen in den AGB von Fa. REMOS GmbH.