Wandverblender Kalkstein gala® gespalten
106 € VB
Beschreibung
WANDVERBLENDER GESPALTEN Kalkstein gala®
Vorderansicht gespalten, Kanten gesägt
Längen frei, ca. 18–63 cm
Schichthöhen 4 + 9 + 14 cm:
für unregelmäßiges Mauerwerk
ca. 2 cm Einbindetiefe (ca. 70 kg/m²)
Wandverblender aus Deutschland
auch erhältlich in den Schichthöhen 4 + 6 + 8 cm:
ca. 2 cm Einbindetiefe (ca. 70 kg/m²)
Mischungsverhältnis für Wandverblender gespalten
unregelmäßiges Mauerwerk
4 cm = 10 %, 9 cm = 50 %, 14 cm = 40 %
zusätzliche Bearbeitungsmöglichkeiten auf Anfrage:
Sichtköpfe gespalten/bossiert
nur 4 cm hohe Steine, bzw. Anteil über 10 %
abgepasste Einzellängen
der Preis bezieht sich auf die Menge in m² ab Werk - Rabatte für größere Mengen erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Zulage für Verpackungsaufwand - Preis auf Anfrage
Bei starker Nachfrage können sich die Lieferzeiten erhöhen!
Am besten Fragen Sie direkt bei uns an.
Rechtliche Angaben
Naturstein-Direkt GmbH & CO.KG
Gf: Rainer Strobel
Büro/Verwaltung/Lager/Warenausgabe:
Dannhausener Str. 11
91790 Bergen
E-Mail: onlineshop@naturstein-direkt.de
Mo.-Do.: 9.00 - 12:00 und 14:00-17:00 Uhr telefonisch
Fr. Sa.: nach telefonischer Absprache
So. geschlossen
Neuer Webshop: www.naturstein-direkt.com
Ust.-IdNr.: DE 814 230 470
HRA 3072 - Registergericht Ansbach
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Naturstein Direkt GmbH & Co.KG Geschäftsführer Herr Rainer Strobel Weiboldshausener Str. 24 91781 Weissenburg onlineshop@naturstein-direkt.de Fax 09141-920599 Der Rückversand muss an folgende Adresse erfolgen: Naturstein Direkt GmbH & Co. KG Industriestraße 28-30 91781 Weißenburg Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Naturstein-Direkt GmbH &Co.KG
1. Vertragsinhalt 1.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung wirksam zustande. 1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. 1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 1.4 Der Besteller kann Vertragsrechte weder abtreten noch verpfänden. 1.5 Die Versetz- und Einbaurichtlinien, die beigefügt werden, sind Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen. 2. Lieferung 2.1 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. 2.2 Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. 2.3 Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkreten Deckungsgeschäftes mit unseren Zulieferern. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Das Gleiche gilt bei Ereignissen höherer Gewalt, wie Streik, Betriebsstilllegung, Betriebsstörung, Wagen- oder Behältermangel, Warensperren, Schwierigkeiten in den Brucharbeiten sowie in der Beschaffung des nötigen Rohmaterials oder sonst unvorhergesehene Fälle. 2.4 Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk unfrei auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, ohne Haftung für Bruch, Diebstahl und dergleichen. Das Gleiche gilt auch bei Übernahme von Franko-Lieferungen. Insbesondere ist das Bruchrisiko nicht mit eingeschlossen. Die Erklärung in den Frachtbriefen „mangelhaft verpackt“ ist von den Bahnbehörden vorgeschrieben und macht uns nicht haftbar bei Bruchschäden. 2.5 Die Kosten der Verpackung von einer vom Besteller etwa verlangten Transportversicherung gehen zu seinen Lasten. 2.6 Im Falle des Annahmeverzuges des Käufers sind wir berechtigt, Ersatz von Mehraufwendungen zu verlangen, insbesondere für die Aufbewahrung und Erhaltung der geschuldeten Ware. Während des Annahmeverzuges haben wir nur Vorsatz zu vertreten. 3. Preis, Zahlung und Sicherheit; Warenkreditversicherung 3.1 Unsere Preise beruhen auf dem Kostenverhältnis bei Auftragserteilung. Ändern sich diese Verhältnisse wesentlich, besteht ein Rechtsanspruch auf Anpassung der Preise unter billiger Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Bestellers. 3.2 Alle Preise verstehen sich ab Werk. 3.3 Skonto wird ausschließlich auf den Materialwert gewährt. Zulagen, Frachten, Werkleistungen, Verpackungen usw. sind nicht skontierfähig. 3.4 Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen; Wechsel nur nach Vereinbarung. Die Spesen trägt der Besteller. 3.5 Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers rechtfertigen, so können wir vom Vertrag zurücktreten, Vorauszahlungen verlangen oder unsere Leistung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Dies gilt auch, wenn fällige Forderungen trotz Mahnung nicht ausgeglichen werden. 3.6 Der Besteller kann nur mit anerkannten, unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur aufgrund anerkannter, unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche geltend machen, die aus demselben Vertragsverhältnis herrühren. 3.7 Kleine Handmuster stehen kostenlos zur Verfügung. Originalmusterplatten werden berechnet, jedoch wird der Betrag bei Auftragserteilung zurückerstattet. 3.8 Reichen die Zahlungen des Käufers nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung – auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird. Wir sind auch im Falle einer anders lautenden Tilgungsbestimmung des Käufers berechtigt, Zahlungen auf dessen ältere Verbindlichkeiten gegenüber uns anzurechnen. Hat der Käufer außer der Hauptleistung auch Kosten und Zinsen zu entrichten, so dürfen wir die Zahlungen zunächst auf die Kosten, und dann auf die Zinsen und schließlich auf die Hauptleistung anrechnen. 3.9 Wir sichern unsere Forderungen über eine Warenkreditversicherung ab, deren Regeln und Bestimmungen den Zahlungsverkehr maßgeblich prägen. Zur Erlangung des Versicherungsschutzes fragen wir bei der Warenkreditversicherung auf Deckungsübernahme an. Wird die Deckungsübernahme durch die Versicherung abgelehnt, werden 100 % des Bruttoauftragswertes bei Auftragserteilung fällig. Dem Auftraggeber ist es freigestellt, die Versicherung mit der Warenkreditversicherung herbeizuführen oder eine andere Versicherung anzubieten oder andere werthaltige Sicherheiten anzubieten 4. Gewährleistung 4.1 Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängel (einschließlich falscher Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) die gesetzlichen Vorschriften gelten, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Waren an einen Verbraucher, auch wenn dieser Sie weiterverarbeitet hat. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer z.B. Einbau eines anderen Produkts, weiterverarbeitet wurden. 4.2 Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst noch unsere Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 4.3 Für Natursteine gilt: Sie zeigen nur das allgemeine Aussehen des Steins. Handmuster können niemals alle Eigenschaften und Unterschiede in Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge des Natursteins in sich vereinigen, vorkommende, aus der Natur des Natursteins herrührende Farbunterschiede, Trübungen, Änderungen usw. sowie Naturfehler wie Poren, offene Stellen, Einsprengungen, Risse, Quarzadern usw. mindern den natürlichen Wert des Steins nicht. Für absolute Frostbeständigkeit kann nicht garantiert werden. Bei buntem Marmor bzw. Kalkstein sind sachgemäße Kittung, das Auseinandernehmen von Teilen in losen Adern oder Stichen und deren Wiederzusammensetzen, ferner die Verstärkung durch untergelegte, solide Platten (Verdoppelung) sowie das Anbringen von Klammern, Dübeln, Vierungen je nach Beschaffenheit und Eigenart der betreffenden Natursteinsorten nicht unvermeidlich, sondern auch wesentliches Erfordernis der Bearbeitung. 4.4 Die Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von acht Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verlegt der Besteller von uns gelieferte Materialien trotz erkennbarer Mängel, so entfällt jegliche Gewährleistung unsererseits. Nicht erkennbare Mängel sind innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. 4.5 Im Falle einer Sachmängelhaftung hat der Besteller uns eine Nachlieferungspflicht von 14 Tagen zu setzen. 4.6 Wählt der Kunde wegen eines Rechts und Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. 4.7 Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. 4.8 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. 4.9 Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Erwerbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. 4.10 Die Haftung für Bagatellschäden wird zwischen dem Besteller / Käufer und uns ausdrücklich ausgeschlossen. 4.11 Wird bei Ankunft der Sendung eine Beschädigung festgestellt, so muss der Kunde diese sofort auf dem Frachtbrief bahnamtlich bestätigen lassen. Bei Versand mittels Lkw ist ein Protokoll aufzunehmen, in dem der Umfang der Beschädigung genau verzeichnet ist. Dieses Protokoll ist vom Fahrer zu unterzeichnen. 4.12 Bei Zahlungsverzug oder Kreditverfall können wir die Gewährleistung verweigern, bis der Besteller seine Zahlungspflicht in dem Umfang erfüllt, der den Wert unserer Lieferung abzüglich einer vorhandenen mängelentsprechenden Kaufpreisminderung entspricht. 5. Eigentumsvorbehalt 5.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware gesondert zu lagern. 5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- oder Pflegearbeiten erforderlich sind, hat der Kunde dies auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. 5.3 Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. 5.4 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. 5.5 Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung berechtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. 5.6 Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer (Besteller) erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeitenden Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist. 5.7 Der Kunde tritt uns auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderung gegen ihn ab, die ihm durch die Vermischung oder Verarbeitung des Liefergegenstandes entstehen, ebenso die Forderung, die ihm durch die Verbindung des Liefergegenstandes mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen, jeweils in Höhe der uns zustehenden Forderung aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis. Wir nehmen bereits die entsprechende Abtretung jetzt an. 5.8 Verschaffen wir dem Kunden die Mittel zur Kaufpreiszahlung dadurch, dass wir ihm einen von uns ausgestellten und von ihm angenommenen Wechsel zur Diskontierung indossieren (Wechsel-Scheck-Verfahren), so geht das Eigentum an der Ware erst auf den Besteller über, wenn der Wechsel eingelöst und unsere Wechselhaftung erloschen ist. 5.9 Soweit der Wert der Sicherheiten für unsere Forderung 25 % übersteigt, geben wir auf Verlangen des Bestellers nach unserer Wahl Sicherheiten frei. 6. Werk- und Werklieferungsverträge Für Werk- und Werklieferungsverträge, bei denen es sich um Leistungen an Bauwerken handelt, gelten, soweit es sich nicht um einen Verbraucher handelt, die Bestimmungen der VOB/B jeweils in der neuesten Fassung als vereinbart, soweit sie nicht im Widerspruch zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen. 7. Haftungsbeschränkung 7.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden 7.2 Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Grundes Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. 7.3 Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist oder bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. 7.4 Soweit ein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO besteht, wird die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. 8. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Schlussbestimmung 8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung. 8.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 8.3 Erfüllungsort für alle Zahlungen ist unser Geschäftssitz. 8.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksamen Regelungen sollen durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.