Wer schenkt Leo sein persönliches Happy End?
500 €
Verantwortungsvoll Tiere vermitteln
Kaufe Tiere nie aus Mitleid oder auf offener Straße! Du förderst damit Tierleid, riskierst Strafen und hohe Folgekosten. Halte dich stets an unsere Tipps und nutze unseren Musterkaufvertrag.
Weitere Informationen & Tipps- Art Mischlinge
- Alter 12 Monate oder älter
- geimpft und gechipt Ja
- Behördliche Erlaubnis Ja
Beschreibung
Der kleine Leo hatte endlich Glück und durfte in seine Pflegestelle in Reutlingen ausreisen. Seine Pflegemama beschreibt ihn als tollen Hund! „Er war auf jeden Fall schon mal in einer Familie. Leo ist stubenrein, findet sich gut im Haus zurecht, hat keine Berührungsängste, ist nicht schreckhaft was z.B. Geräusche angeht, ist sehr verschmust und menschenbezogen, möchte gerne gekrault werden und er ist sehr neugierig und offen. Bei Hundebegegnungen ist er freundlich, aber noch etwas vorsichtig. Er ist auch das Gehen an der Leine gewöhnt, zieht nicht, sondern geht schnüffelnd nebenher. Leo ist immer sehr aufmerksam und spitzt seine süßen Ohren, wenn er etwas hört. Kurz gesagt, er ist ein ganz unkomplizierter, einfach nur lieber Hund!“
Leo kannte bisher nur ein Leben im Zwinger… Seine letzten Lebensjahre wollten wir aber für Leo anders planen. Er soll noch einmal in einem eigenen Körbchen in einem liebevollen Zuhause verbringen dürfen… Geliebt und umsorgt.
Leo wird auf ein Alter von ca. 8-9 Jahren geschätzt und hat eine Schulterhöhe von etwa 50 cm. Gesundheitlich macht Leo einen super Eindruck und wirkt noch sehr fit bei seinen Gassirunden. Auch über Leckerlies freut er sich sehr. Leo ist ein lebensfroher und absolut lieber, freundlicher Rüde. Er versteht sich sehr gut mit seinen Artgenossen, aktuell lebt er mit 2 Hunden in seiner Pflegefamilie.
Wir wünschen uns für Leo liebevolle Menschen, die ihm noch einmal das komplette Hundeleben zeigen und alles gemeinsam mit ihm nachholen. Ein Garten wäre natürlich auch toll, da er es liebt, in der Sonne zu liegen. Kinder im Haushalt sollten schon älter sein und den respektvollen Umgang mit Tieren kennen. Wir können uns Leo auch gut bei älteren Menschen vorstellen.
Leo ist gechipt, geimpft, entwurmt, kastriert und entfloht. Er bringt einen EU-Heimtierausweis mit und wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt.
Wer hat ein großes Tierschutzherz und schenkt Leo sein persönliches Happy End?
https://youtu.be/pFjBbNnantk
Rechtliche Angaben
Angaben gemäß § 5 TMG:
Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.