Wolfcraft Türfutter Montageset zu vermieten
7 €
- Art Bau & Handwerk
Beschreibung
Vermietet wird:
Wolfcraft Türfutter-Montageset Heimwerker-Set
Mietkonditionen:
- 1Tag 7 €
- für 3 Tage 15 €
- 1 Woche 35€
Wolfcraft Türfuttermontage-Set Pro 60 - 100 cm
Wolfcraft GmbH
Rahmenbreite: 600 - 1.000 mm Rahmentiefe: 80 - 330 mm
Außenmaße Türblatt: 610 mm, 735 mm, 860 mm, 985 mm
Bitte bringen Sie für die Mietvertragserstellung Ihren gültigen Personalausweis mit.
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Bei Rückfragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.
Gemäß der Kleinunternehmer-Regelung (§19 Abs. 1 UStG) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen
Rechtliche Angaben
Louisa van Lay
48477 Hörstel
Nachtigallenweg 48
Maschinenvermietung.van-Lay@gmx.de
015782689925
Steuer Nr : 327/5722/3987
AGB
1. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den Erhalt des Gerätes in einwandfreiem
Zustand.
Der Mieter verpflichtet sich, das Gerät schonend und pfleglich zu behandeln und vor
Überbeanspruchung zu schützen. Außerdem hat er für Wartung und Pflege des Gerätes
im üblichen Rahmen zu sorgen. Der Mieter trägt die anfallenden Kosten für
Betriebsstoffe.
Das Gerät ist nach Beendigung der Mietzeit in einwandfreiem, betriebsfähigen , der
Dauer der Einsatzzeit angemessenen Zustand und gereinigt zurückzugeben.
2. Der Mieter ist mit der Bedienung vertraut gemacht und über die Einsatzmöglichkeiten
Gerätes informiert worden.
3. Der Mieter trägt Sorge dafür, dass das Gerät nur von ausreichend eingewiesenem und
ggf. dafür ausgebildetem Personal bedient wird.
4. Der Mieter verpflichtet sich, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und
einzuhalten, welche ihm bekannt sind, bzw. aus der Bedienungsanleitung entnommen
werden können.
Er wurde auf das Tragen von Schutzkleidung bei Benutzung des Gerätes eingehend
hingewiesen.
Weiter verpflichtet er sich, das Gerät keinem Dritten zu überlassen.
5. Der Mieter hat das Gerät fachgerecht zu bedienen und zweckentsprechend ,gem.
Verwendung , einzusetzen. Für evtl. Verlust des Gerätes und Schäden am Gerät ,
die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen ist, haftet der Mieter.
6. Jeglicher Schaden am Gerät , der während der Mietzeit auftritt, ist dem Vermieter
unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl oder einen Vollschaden trägt der Mieter die
Haftung