Workshop Quantenheilung II, 16./17. November 2024
250 €
Beschreibung
Ab Herbst 2024: Workshops Quantenheilung I - IV.
Jeder Workshop in sich abgeschlossen und einzeln buchbar ohne Vorkennntnisse.
Workshop Quantenheilung II:
16. und 17. November 2024, jeweils 9.00 bis 18.00 Uhr.
Ausgleich je nach Anzahl teilnehmende Menschen zwischen
250,00 (ab 4 teilnehmenden Menschen) und 500,00 € (ein teilnehmender Mensch - Dafür auch zusätzliche Termine jederzeit vereinbar.).
HöchstteilnehmerInnenzahl: 8 Menschen
Mit Hilfe von Vorstellungskraft, Atemtechnik etc. Veränderung bewirken, die Selbstheilungskräfte anregen.
Viel praktisches Üben der Methoden, Wahrnehmung schulen.
Oft kommt man dabei sogar wenn man sich selbst "behandelt" in physische Bewegung. Kann jedoch muss nicht. Wäre kein Zeichen von Qualität, sondern passiert ggf. einfach.
Genaue Termine und Inhalte werden in Kürze auch hier bekannt gegeben.
Jeweils Samstag und Sonntag.
Ausgleich einschl. Tee und Skript
ab 4 teilnehmenden Menschen: 250,-- €
Ort: 26135 Oldenburg, Nähe Amalienbrücke
Keine Vorkenntnisse erforderlich.
Quantenheilung I: 26. u. 27. Oktober 2024
Gesetzlicher Hinweis:
Die Methode ersetzt keinen Arztbesuch, sondern kann wunderbar ergänzend und vorbeugend eingesetzt werden.
Teilnahmevoraussetzung:
Psychische Gesundheit und Selbstverantwortungsfähigkeit.
Rechtliche Angaben
KraftDesign Beata Korfe
www.kraftdesign.org
01517-5044038
info@kraftdesign.org
Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE292586208
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:
Gothaer Allgemeine Versicherungs AG
Hauptverwaltung
50598 Köln
Geltungsraum der Versicherung: Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Beate Korfe
Ulmenstr. 33
26135 Oldenburg
Seit dem 9. Januar 2016 bestehen aufgrund Art. 14 der EU-Verordnung 524/2013 zur Online-Streitschlichtung („ODR-Verordnung“) neue gesetzliche Informationspflichten für in der EU niedergelassene Unternehmer. Diese sind beim Abschluss von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen, also ein Kauf- oder Dienstleistungsvertrag, bei dem der Unternehmer oder der Vermittler des Unternehmers Waren oder Dienstleistungen über eine Website oder auf anderem elektronischen Weg angeboten hat und der Verbraucher diese Waren oder Dienstleistungen auf dieser Website oder auf anderem elektronischen Weg bestellt hat, verpflichtet, einen Link zur Online-Streitschlichtungsplattform der EU leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen. Dieser lautet beispielsweise https://ec.europa.eu/consumers/odr