XXL Fußball-Dart Vermietung Spaß TOP - Miete
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XXL Fußball-Dart Vermietung – Der ultimative Spaß für jedes Event!
Planen Sie eine Feier, ein Event oder eine Firmenveranstaltung und möchten Ihre Gäste bestens unterhalten? Dann
haben wir genau das Richtige für Sie!
XXL Fußball-Dart – Maße: 5x5 m
Erleben Sie den ultimativen Spaßfaktor mit unserem riesigen Fußball-Dart! Mit einer beeindruckenden Größe von 5x5 Metern wird es garantiert zum Highlight jeder Veranstaltung. Egal ob jung oder alt – jeder kann seine Treffsicherheit auf die Probe stellen!
Produktmerkmale:
• XXL Fußball-Dart Set
• Inklusive 6 Bälle (3x Gelb, 3x Blau)
• Inklusive Gebläse (1100 W)
• Inklusive 4 Bodenanker XL (Metall)
• Inklusive Transportsack
• Maße (aufgebaut): 5x5 m
• Aufbauzeit: ca. 15 Minuten (2 Personen)
• Gewicht: ca. 48 kg
• Material: 0,4 mm PVC-Netzgewebe
• Besonderheiten: wetterfest, wasserdicht und flammenhemmend
• Achtung: Nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet
• Profiware
Warum unser XXL Fußball-Dart mieten?
• Perfekte Unterhaltung: Ideal für Geburtstagsfeiern, Firmenfeste, Sommerfeste, Vereinsfeiern und mehr.
• Einfache Handhabung: Schneller und unkomplizierter Aufbau – wir liefern alles, was Sie benötigen.
• Sicher und robust: Hergestellt aus hochwertigen Materialien für maximale Sicherheit und Langlebigkeit.
• Ein Hingucker: Die imposante Größe und das auffällige Design ziehen alle Blicke auf sich.
Mietbedingungen:
• Mietpreis: Verhandlungsbasis (VB)
• Mietdauer: Tagesmiete
• Kaution: 250,00 Euro
• Lieferung und Abholung: Auf Anfrage möglich
Rechtliche Angaben
SW-Services
Inhaber: Sandra Wurm I Kontakt: +49 6181 7033331
Alt-Bischofsheim 34a I 63477 Maintal I Deutschland
Steuernummer: 022 882 63721
Kleingewerbe
Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer- und Versandkosten. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. Paragraf 19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese auch nicht aus.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Event-Equipment durch SW-Services
1. Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge, die zwischen SW-Services (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter über die Vermietung von Event-Equipment abgeschlossen werden.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
2.1 SW-Services vermietet dem Mieter Event-Equipment wie Pavillons, Partyzelte, Stromgeneratoren, Lichttechnik, Elektroheizstrahler, Gas-Heizpilze, Festzeltgarnituren und weiteres Zubehör gemäß dem jeweiligen Mietvertrag.
2.2 Das Equipment bleibt während der gesamten Mietdauer im Eigentum des Vermieters.
3. Mietdauer und Rückgabe
3.1 Die Mietdauer beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 24 Stunden pro Miettag.
3.2 Der Mietzeitraum beginnt mit der Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter und endet mit der Rückgabe an den Vermieter.
3.3 Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Equipment in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Sollten die Gegenstände nicht gereinigt zurückgegeben werden, wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 150 Euro fällig.
3.4 Bei verspäteter Rückgabe des Equipments behält sich der Vermieter das Recht vor, zusätzliche Mietgebühren zu erheben.
4. Mietpreise und Kaution
4.1 Die Mietpreise richten sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste oder dem individuellen Angebot.
4.2 SW-Services ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen, die bei vertragsgemäßer Rückgabe des Equipments erstattet wird.
4.3 Zusätzliche Kosten können für Transport, Aufbau und Abbau des Event-Equipments anfallen, sofern dies nicht im Mietvertrag anders geregelt ist.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Mietzahlung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
5.2 Bei Zahlungsverzug behält sich der Vermieter das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
6. Nutzung des Equipments
6.1 Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Equipment sachgerecht und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu nutzen.
6.2 Das Equipment darf nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden. Gas-Heizpilze dürfen beispielsweise nur im Freien eingesetzt werden.
6.3 Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Fahrlässigkeit verursacht werden.
7. Haftung und Versicherung
7.1 Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl des gemieteten Equipments während der Mietdauer.
7.2 Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder unsachgemäße Handhabung durch den Mieter oder Dritte entstehen.
7.3 Der Mieter wird empfohlen, eine Versicherung für das gemietete Equipment abzuschließen.
8. Stornierung
8.1 Der Mieter kann den Mietvertrag bis zu 48 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei stornieren.
8.2 Bei einer späteren Stornierung werden 50 % des vereinbarten Mietpreises als Stornierungsgebühr fällig.
9. Mängelanzeige
9.1 Der Mieter ist verpflichtet, das Equipment bei der Übergabe auf Mängel zu überprüfen und diese unverzüglich dem Vermieter zu melden.
9.2 Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel war bei der Übergabe nicht erkennbar.
10. Datenschutz
10.1 Der Vermieter verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Mieters nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Vertragsabwicklung erforderlich.
11. Höhere Gewalt
11.1 Ereignisse höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Streiks oder behördliche Maßnahmen, die die Erfüllung des Mietvertrages unmöglich machen, entbinden beide Parteien von ihren vertraglichen Verpflichtungen.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.