Zu Vermieten – Dachzelt Thule Tepui Kukenam 3 Personen
25 €
Nur Abholung- Art Camping & Outdoor
Beschreibung
Ein Zelt für das ganze Jahr, wetterfest in jeder Jahreszeit und in jedem Klima.
Ein robustes Dachzelt für 3 Personen für Abenteuer zu jeder Jahreszeit
Ein Zelt fürs ganze Jahr, das den Elementen in jeder Jahreszeit und in jedem Klima standhält. Aus hochwertigen, UV- und Regenresistenten Materialien. Inklusive 6,5 cm dicker hochverdichteter Schaummatratze für zusätzlichen Komfort.
Eigenschafften:
• Ganzjährig nutzbar
• Bietet Raum für bis zu drei Personen
• Schlaffläche: 244 x 142 cm
• Geringe Aufbauzeit
• Aus beschichtetem 600 Denier und 260g-Baumwoll-Polyester, das den Elementen in jeder Jahreszeit standhält
• Das Zeltmaterial ist sowohl UV-, Regen- als auch schimmelresistent und für jede Jahreszeit geeignet
• Netzmaterial sorgt für reichlich Belüftung und einen erhöhten Luftstrom
• Vier große Innentaschen für Ausrüstung und Campingzubehör
• Mit dichter Schaumstoffmatte für zusätzliches Wohlbefinden
Technische Daten:
Schlafkapazität: 3 Personen
Abmessungen (geöffnet): 244 x 143 x 132 cm
Abmessungen (geschlossen): 122 x 143 x 31 cm
Schlaffläche: 244 x 142 cm
Maximale Innenhöhe: 132 cm
Gewicht: 54 kg
Statische Tragfähigkeit: 272 kg
Minimaler Traversenabstand: 85 cm
Preise (brutto): (fällig bei Abholung in Bar, Überweisung oder PayPal)
3 Tage 100,00 Euro (für 3 Tage)
1 Woche 25,00 Euro je Tag
ab 2 Wochen 20,00 Euro je Tag
ab 3 Wochen 15,00 Euro je Tag
Bei Anmietung ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen und eine Kaution in Höhe von 250,-EUR zu hinterlegen (in Bar oder PayPal).
Grundträger für verschiedene Fahrzeuge mit und ohne offener Dachrehling auf Anfrage erhältlich.
Aufpreis 3 Euro je Tag / 10 EUR je Woche
Weitere Ausführungen auf Anfrage!
- Dachboxen
- Fahrradträger
- Zubehör
Schaut in unsere anderen Anzeigen.
Wir vermieten nach unseren Mietbedingungen.
Rechtliche Angaben
Angaben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG):
WK Vermietung und Handel
Inh. Willi Kress
Richtweg 3
27299 Langwedel
Deutschland
Kontakt:
Tel: 0176 70021772
Email: willi.kress@gmx.de
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter ec.europa.eu/consumers/odr/
AGB´s:
1.Pflichten des Mieters
1.1. Der Mieter ist verpflichtet, den gemieteten Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß
einzusetzen und vor Überbeanspruchung zu schützen, die
Unfallverhütungsbestimmungen sowie die Straßenverkehrsvorschriften sorgfältig zu
beachten.
1.2. Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten für die Reparaturen zu tragen, die aufgrund
seines Verschuldens zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft des Mietgegenstand wahrend
der Mietzeit notwendig werden.
1.3. Die Kosten für Reparaturen infolge normaler Abnutzung gehen zu Lasten des
Vermieters. Sämtliche Reparaturen, auch die vom Mieter zu tragenden, führt der
Vermieter durch.
1.4. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Vermieters,
Veränderungen des Mietgegenstands, insbesondere An- und Einbauten, vorzunehmen
sowie Kennzeichnungen, die vom Vermieter angebracht wurden, zu entfernen.
1.5. Der Mieter darf einem Dritten keine Rechte an dem Mietgegenstand einräumen.
1.6. Der Mieter darf den Mietgegenstand ausschließlich in den geografischen Grenzen
Europas nutzen.
1.7. Der Mieter ist verpflichtet den Mietgegenstand nur nach Anweisung / Bedienungsanleitung anzubringen und zu nutzen, bei einer Beschädigung durch falsche Montage oder Nutzung ist der Miete verpflichtet die Haftung dafür zu tragen.
2. Haftung
2.1. Tritt ein Schadensfall während der Mietzeit ein, so hat der Mieter dem Vermieter
hiervon unverzüglich Kenntnis zu geben.
2.2. Ferner hat der Mieter bei einem Unfall stets die Polizei hinzuzuziehen.
2.3. Im Falle eines eintretenden Totalverlusts, für den der Mieter das Risiko tragt, hat dieser eine Bar Entschädigung in Hohe des Zeitwerts für den in Verlust geratenen Mietgegenstand zu leisten. Einigen sich die Parteien nicht über die Hohe des Zeitwerts zum Zeitpunkt des Verlusts, ist dieser durch einen Sachverständigen festzulegen.
2.4. Ist kein Totalschaden eingetreten, so hat der Mieter die Instandsetzungskosten zu
tragen.
2.5. Die Einhaltung der bestehenden Verordnungen und Gesetze, insbesondere der
Straßenverkehrsverordnung, während der Nutzung des Mietgegenstand ist ausschließlich
Sache des Mieters.
2.6. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Bus- und Verwarnungsgeldern,
Gebühren oder sonstigen Kosten frei, die Behörden anlässlich solcher Verstöße gegen
den Vermieter erheben.
2.7. Wird bei der Rückgabe des Mietgegenstand ein Schaden festgestellt, der in diesem Vertrag nicht aufgeführt worden ist, so wird vermutet, dass der Mieter den Schaden zu
vertreten hat, es sein denn er weist nach, dass der Schaden bereits bei der Übernahme
des Mietgegenstand bestanden hat.
2.7. Der Vermiete übernimmt keine Haftung bei falschem Umgang, Falscher Montage oder Handhabung mit dem Mietgegenstand.
3. Rückgabe und Kündigung:
3.1. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am Ende der Mietzeit in gereinigtem
Zustand am Geschäftssitz des Vermieters zurückzugeben.
7.2. Der Mietvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt und kann im Rahmen dieses
Vertrages mit vorheriger Zustimmung des Vermieters verlängert werden.
3.3. Die Kulanzfrist für die Rückgabe betragt eine Stunde nach dem vertraglich
vereinbarten Ende der Mietzeit.
3.4. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand samt dazu gehörenden
Zubehör an den Vermieter zurück zu geben. Für den Fall, dass der Mieter diese
Zubehör nicht mit dem Mietgegenstand zurückgibt, ist der Vermieter berechtigt,
pauschalierten Schadensersatz (Tagessatz) zu verlangen, bis zu dem Tag an welchem
das Zubehör zurückgegeben wird.
3.5. Die Rückgabe dieses Zubehörs ist eine Hauptpflicht des Mieters.
3.6. Die Mietvertragsparteien sind berechtigt, den Mietvertrag entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen zu kundigen.
3.7. Der Vermieter kann hierbei nach Kündigung die unverzügliche Herausgabe des
Mietgegenstand sowie des vollständigen Zubehörs verlangen.
3.8. Wird der Mietgegenstand ungereinigt, oder verschmutzt zurückgegeben, wird dem
Mieter je nach Aufwand die Reinigung des Mietgegenstandes in Rechnung gestellt,
mindestens jedoch EUR 25,00.
3.9. Bei Verlust von Zubehörteilen ist der Mieter selbst verantwortlich.
3.10 Der Wert der verlorenen, oder fehlenden Gegenstande muss bei Rückgabe angegeben
und bezahlt werden.
3.11. Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als 1 Stunde ungemeldet überschritten, ist der Mieter
verpflichtet, für den Zeitraum der Überschreitung eine Entschädigung zu zahlen und
zwar bei einem Zeitraum von 1 Stunde bis 6 Stunden eine Tagesmiete.
4. Bestätigung der Entgegennahme des Mietgegenstandes
der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf Dem Mietvertrag die Entgegennahme des
Mietgegenstandes. Dem Mieter sind die geltenden Vermietungsbedingungen bekannt und er erkennt diese an.
5. Bestätigung der Unterweisung
der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf Dem Mietvertrag die Unterweisung im Umgang mit dem Mietgegenstandes. Dem Mieter sind die Folgen eines falschen Umgangs mit dem Mietgegenstandes bekannt und er erkennt diese an.
6. Datenschutz
Die im Mietvertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zum Zwecke der Durchführung des bestehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen (Art. 6 DSGVO) erhoben.
Für jede darüberhinausgehende Nutzung der personengebundenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung des Betroffenen.