Zuckerwattemaschine, Poffertjes Maschine, Popcorn Maschine
35 €
Beschreibung
Willkommen bei Sweetlicious
wir verleihen professionelle Poffertjes,-Popcorn,- und Zuckerwattemaschinen
im Angebot um Ihre Feier unvergesslich zu machen.
Einfache Bedienung.
Der Hit für groß und klein.
Ideal als Überraschung für Geburtstage und Feiern.
Die Maschinen können in Bergheim Erft abgeholt werden.
Gerne liefern und stellen wir die Maschinen für Sie auf ( auf Anfrage ).
Lieferumfang:
· 1 x Zuckerwattemaschine
• 1 × Popcorn Maschine
• 1 x Poffertjes Maschine
Schreiben Sie uns einfach bei Interesse an.
Bitte Datum und Zeitraum der Anmietung nennen.
Wir machen Ihnen dann ein attraktives Angebot.
Gerne rufen wir Sie auch an wenn Sie uns Ihre Telefonnummer senden.
Poffertjes,- Popcorn,- und Zuckerwattemaschine Verleih / Vermietung.
Miete 35€ pro Tag
Kaution 50€ pro Gerät
Rechtliche Angaben
Sweetlicious_NRW
Pfarrer-Schlich-Str. 1
50127 Bergheim
Mail: sweetlicious_nrw@gmx.de
Nicht Umsatzsteuerpflichtig, da Kleinunternehmer nach §19,Abs.1 Umsatzsteuergesetz.
Mietbedingungen:
Miettag
Die Mindestmietzeit ist eine Tagesmiete. Bei Reservierungen werden die Geräte in der Regel zum gewünschten Termin bereitgestellt, der Miettag endet an Werktagen spätestens nach 24 Stunden.
Eine Verfügbarkeitsgarantie kann jedoch nicht zugesagt werden, da es vorkommen kann, dass zugesagte Maschinen z.B. durch einen Defekt kurzfristig nicht zur Verfügung stehen. Wir werden aber selbstverständlich alles daransetzen, in jedem Fall eine entsprechende Maschine für Sie parat zu haben.
Bei verspäteter Rückgabe berechnen wir für jede angefangene Stunde 20% vom Tagesmietpreis.
Mietpreise und Kaution
Die in der Preisliste angegebenen Mietpreise beziehen sich auf einen Miettag (max. 24 Std.) inklusive der gesetzl. Mehrwertsteuer. Mindestmietzeit ist eine Tagesmiete.
Die Kaution ist bei Mietbeginn in Bar, oder per PayPal in vereinbarter Höhe zu entrichten.
Abholung
Wir behalten uns vor, bei Geräteabholung eine Kaution mindestens in Höhe des voraussichtlichen Mietpreises zu berechnen. Bei verspäteter Rückgabe wird für jede angefangene Stunde 20% vom Tagesmietpreis berechnet.
Mietverlängerung
Sollte das Gerät vom Mieter länger als vorgesehen benötigt werden, so ist grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters erforderlich.
Verlängerungswünsche werden nur telefonisch oder schriftlich angenommen.
Zustand der Mietgeräte
Die Mietgeräte werden betriebsfähig und gereinigt dem Mieter übergeben. Abweichungen davon werden schriftlich fixiert (z.B.: Gehäuse des Airless-Spritzgerätes teilweise mit blauer Farbe behaftet).
Reinigung
Die Mietgeräte sind gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben (Zustand mindestens so gut wie bei Mietbeginn).
Bei unterlassener Reinigung wird eine Reinigungspauschale in Höhe von mindestens 30% des Tages-Basismietpreises, sofort zur Zahlung fällig.
Gerätemängel
Zeigt sich beim Betrieb der Geräte während der Mietzeit ein offensichtlich technischer Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden. Die weitere Benutzung der Geräte ist unverzüglich zu unterlassen. Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht.
Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Mietgeräte.
Aufgetretene Schäden am Mietgerät, die der Mieter zu vertreten hat, werden auf Kosten des Mieters von einem Fachbetrieb instandgesetzt.
Haftung
Der Mieter verpflichtet sich, die Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften für das jeweilige Gerät zu beachten und die gegebenenfalls vorgeschriebene Schutzkleidung zu tragen.
Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen.
Der Vermieter haftet auch nicht für einen eventuellen Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit des Mietobjektes.
Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird (z.B. Arbeitsverbot am Wochenende wegen Lärmbelästigung, etc.)
Verlust
Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle etc., gehen voll zu Lasten des Mieters (Wiederbeschaffungswert).
Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters.
Versicherung
Informieren Sie ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch der Mietgeräte, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften.
Legitimation
Als Kunde bitten wir Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen (Personalausweis oder Führerschein). Visitenkarten oder sonstige Zettel werden nicht als Ausweis anerkannt, da wir leider auf den zuverlässigen Nachweis einer Wohnadresse bestehen müssen.